Absatz eins,Die einzelnen Prüfungsfragen sind aus den folgenden Prüfungsgebieten zu entnehmen und auf dem Prüfungsbogen entsprechend erkennbar zu machen:
- Ziffer einsPrüfungsgebiet 1: Grundkenntnisse der demokratischen Ordnung der Republik Österreich und die sich daraus ableitbaren Grundprinzipien;
- Ziffer 2Prüfungsgebiet 2: Grundkenntnisse über die Geschichte Österreichs;
- Ziffer 3Prüfungsgebiet 3: Grundkenntnisse über die Geschichte des Bundeslandes.