Kostenersatz
§ 6.Paragraph 6,
(1)Absatz eins,Für die Ausstellung der Kontrollgerätekarten ist ein Kostenersatz in folgender Höhe zu entrichten:
1. Werkstattkarte ............................. 97 Euro,
2. Fahrerkarte ................................ 70 Euro,
3. Unternehmenskarte .......................... 85 Euro,
4. Kontrollkarte .............................. 70 Euro.
(2)Absatz 2,Wird in den Fällen des § 4 eine neue Fahrerkarte beantragt (Ersatzkarte), so ist für die Ausstellung der Ersatz-Fahrerkarte ein Kostenersatz von 14 Euro pro angefangenem Jahr der verbleibenden Gültigkeitsdauer zu entrichten.Wird in den Fällen des Paragraph 4, eine neue Fahrerkarte beantragt (Ersatzkarte), so ist für die Ausstellung der Ersatz-Fahrerkarte ein Kostenersatz von 14 Euro pro angefangenem Jahr der verbleibenden Gültigkeitsdauer zu entrichten.