Kurztitel
Kontrollgerätekartenverordnung
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 48/2005 zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 28/2009Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 48 aus 2005, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 28 aus 2009,
Text
Kostenersatz
§ 6.Paragraph 6,
(1)Absatz eins,Für die Ausstellung der Kontrollgerätekarten ist ein Kostenersatz in folgender Höhe zu entrichten:
1. Werkstattkarte ............................. 97 Euro,
2. Fahrerkarte ................................ 70 Euro,
3. Unternehmenskarte .......................... 85 Euro,
4. Kontrollkarte .............................. 70 Euro.
(2)Absatz 2,Wird in den Fällen des § 4 eine neue Fahrerkarte beantragt (Ersatzkarte), so ist für die Ausstellung der Ersatz-Fahrerkarte ein Kostenersatz von 14 Euro pro angefangenem Jahr der verbleibenden Gültigkeitsdauer zu entrichten.Wird in den Fällen des Paragraph 4, eine neue Fahrerkarte beantragt (Ersatzkarte), so ist für die Ausstellung der Ersatz-Fahrerkarte ein Kostenersatz von 14 Euro pro angefangenem Jahr der verbleibenden Gültigkeitsdauer zu entrichten.