Kurztitel

Kontrollgerätekartenverordnung

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 48 aus 2005, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 28 aus 2009,

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 6

Inkrafttretensdatum

01.02.2009

Außerkrafttretensdatum

28.02.2015

Text

Kostenersatz

Paragraph 6,

  1. Absatz eins,Für die Ausstellung der Kontrollgerätekarten ist ein Kostenersatz in folgender Höhe zu entrichten:

  1. Werkstattkarte ............................. 97 Euro,

  2. Fahrerkarte ................................ 70 Euro,

  3. Unternehmenskarte .......................... 85 Euro,

  4. Kontrollkarte .............................. 70 Euro.

  1. Absatz 2,Wird in den Fällen des Paragraph 4, eine neue Fahrerkarte beantragt (Ersatzkarte), so ist für die Ausstellung der Ersatz-Fahrerkarte ein Kostenersatz von 14 Euro pro angefangenem Jahr der verbleibenden Gültigkeitsdauer zu entrichten.