Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Gesundheits- und Krankenpflege-Lehr- und Führungsaufgaben-Verordnung
Typ
V
§/Artikel/Anlage
Anl. 2/3
Inkrafttretensdatum
25.11.2006
Außerkrafttretensdatum
30.09.2026
Abkürzung
GuK-LFV
Index
82/03 Ärzte, sonstiges Sanitätspersonal
Text
Anlage 2/3
LERNFELD IIILERNFELD römisch drei | Kompetenzen | Stunden | Leistungs-feststellung |
Wissenschaft und Beruf (Teil I)Wissenschaft und Beruf (Teil römisch eins) In diesem Lernfeld sollen grundlegende Fähigkeiten zum wissenschaftlichen Arbeiten und zur systematischen Betrachtung von Pflege aus einer wissenschaftlichen Perspektive erworben werden. Es soll der Umgang mit wissenschaftlicher Literatur sowie die Nutzung wissenschaftlicher Erkenntnisse und des wissenschaftlichen Instrumentariums für Praxis und Unterricht vermittelt werden. Schwerpunkte des Lernfeldes: Wissenschaftliche Grundlagen, Wissenschaftstheorie, Forschung, Techniken wissenschaftlichen Arbeitens, Forschungsmethoden und Forschungsprozess. | – Zwischen den Grundlagen der allgemeinen Wissenschaftstheorie und dem eigenen fachlichen Wissenschaftsbereich Bezüge herstellen; – wissenschaftliche Erkenntnisse, z. B. Forschungsergebnisse für das eigene Berufsfeld nutzen und umsetzen; – Forschungsmethoden für fachliche Recherchen nutzen; – forschungsrelevante Fragen erkennen, formulieren und Forschungsarbeiten initiieren; – systematische Literaturrecherchen durchführen; – schriftliche Arbeiten unter Beachtung formaler wissenschaftlicher Kriterien verfassen. | 100 | Einzelprüfung |
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Anmerkung
Fassung zuletzt geändert durch
BGBl. II Nr. 456/2006
Schlagworte
Leistungsfeststellung
Zuletzt aktualisiert am
26.06.2026
Gesetzesnummer
20004475
Dokumentnummer
NOR40085157