Begleitende Dokumente
-
Hauptdokument
Kurztitel
Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz-Durchführungsverordnung
Typ
V
§/Artikel/Anlage
§ 5
Inkrafttretensdatum
01.01.2010
Außerkrafttretensdatum
27.02.2020
Abkürzung
NAG-DV
Index
41/02 Staatsbürgerschaft, Pass- und Melderecht, Fremdenrecht, Asylrecht
Text
Form und Inhalt der Aufenthaltskarte und der Daueraufenthaltskarte
§ 5.Paragraph 5,
(1)Absatz eins,Aufenthaltskarten (§ 54 NAG) sind als Karten nach dem Muster der Anlage E auszustellen.Aufenthaltskarten (Paragraph 54, NAG) sind als Karten nach dem Muster der Anlage E auszustellen.
(2)Absatz 2,Daueraufenthaltskarten (§ 54a NAG) sind als Karten nach dem Muster der Anlage F auszustellen.Daueraufenthaltskarten (Paragraph 54 a, NAG) sind als Karten nach dem Muster der Anlage F auszustellen.
Im RIS seit
04.03.2010
Zuletzt aktualisiert am
02.03.2020
Gesetzesnummer
20004470
Dokumentnummer
NOR40115151