(3)Absatz 3,Der Antrag ist vom Inhaber des Steuerlagers, der die Mineralölsteuer entrichtet hat, bei dem Zollamt, in dessen Bereich sich das Steuerlager befindet, schriftlich einzubringen. Der Antrag ist nur für volle Kalendermonate zulässig und bei sonstigem Verlust des Anspruchs bis zum Ablauf des auf die Vornahme der Mischung folgenden Kalenderjahres zu stellen.