Bundesrecht konsolidiert

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Bausparen gemäß § 108 EStG 1988 § 6

Kurztitel

Bausparen gemäß § 108 EStG 1988

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 296/2005

Typ

V

§/Artikel/Anlage

§ 6

Inkrafttretensdatum

10.09.2005

Außerkrafttretensdatum

Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Text

Paragraph 6,
  1. Absatz eins,Bemessungsgrundlage für die Prämienerstattung ist der eingezahlte Beitrag, höchstens der gemäß Paragraph 108, EStG 1988 prämienwirksame Betrag. Werden mehrere Abgabenerklärungen mit gleichzeitiger Prämienwirksamkeit zu Gunsten des Antragstellers oder einer mitberücksichtigten Person festgestellt, erfolgt die Prämienerstattung für den Bausparvertrag mit dem früheren Vertragsbeginn. Wird zu Gunsten eines Antragstellers mehr als eine Abgabenerklärung mit nicht gleichzeitiger Prämienwirksamkeit festgestellt, erfolgt die Prämienerstattung insgesamt bis zum gesetzlichen Höchstbetrag.
  2. Absatz 2,Bei mehreren Abgabenerklärungen mit demselben Vertragsbeginn erfolgt zunächst keine Prämienerstattung. Die Prämienerstattung erfolgt erst, wenn sie im Rahmen der Korrekturmeldung (Paragraph 3,) für den Abgabepflichtigen nur ein Mal geltend gemacht wird.

Zuletzt aktualisiert am

25.09.2013

Gesetzesnummer

20004310

Dokumentnummer

NOR40069301

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