Auf Grund der §§ 5 Abs. 10, 9, 10 Abs. 5, 11, 12 Abs. 1, 13 Abs. 1 bis 4, 14, 16 Abs. 1 und 2, 17 Abs. 1 und 3, 18 Abs. 1 bis 3, 19 Abs. 2, 20, 21 Abs. 2, 22 Abs. 1, 23 Abs. 1, 25 Abs. 3, 27 Abs. 2, 35, 36 Abs. 2, 37 Abs. 3 und 4, 38 Abs. 4, 5 und 7 sowie 40 Abs. 1 und 5 des Schifffahrtsgesetzes, BGBl. I Nr. 62/1997 idF BGBl. I Nr. 41/2005, wird nach Maßgabe des § 153 Abs. 2 dieses Bundesgesetzes im Einvernehmen mit den Bundesministern für Finanzen, für Inneres, für Landesverteidigung sowie für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft, verordnet: Auf Grund der Paragraphen 5, Absatz 10, 9, 10, Absatz 5, 11, 12, Absatz eins, 13, Absatz eins bis 4, 14, 16 Absatz eins und 2, 17 Absatz eins und 3, 18 Absatz eins bis 3, 19 Absatz 2, 20, 21, Absatz 2, 22, Absatz eins, 23, Absatz eins, 25, Absatz 3, 27, Absatz 2, 35, 36, Absatz 2, 37, Absatz 3 und 4, 38 Absatz 4, 5 und 7 sowie 40 Absatz eins und 5 des Schifffahrtsgesetzes, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 62 aus 1997, in der Fassung Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 41 aus 2005,, wird nach Maßgabe des Paragraph 153, Absatz 2, dieses Bundesgesetzes im Einvernehmen mit den Bundesministern für Finanzen, für Inneres, für Landesverteidigung sowie für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft, verordnet:
Inhaltsverzeichnis
1. Teil
Geltungsbereich
§ 0.01 Örtlicher GeltungsbereichParagraph 0.01 Örtlicher Geltungsbereich
§ 0.02 Sachlicher GeltungsbereichParagraph 0.02 Sachlicher Geltungsbereich
2. Teil
Grundsätzliche Bestimmungen für die Schifffahrt auf der Donau
1. Abschnitt
Allgemeine Bestimmungen
§ 1.01 BegriffsbestimmungenParagraph eins Punkt 01, Begriffsbestimmungen
§ 1.02 SchiffsführerParagraph eins Punkt 02, Schiffsführer
§ 1.03 Pflichten der Besatzung und sonstiger Personen an BordParagraph eins Punkt 03, Pflichten der Besatzung und sonstiger Personen an Bord
§ 1.04 Allgemeine SorgfaltspflichtParagraph eins Punkt 04, Allgemeine Sorgfaltspflicht
§ 1.05 Verhalten unter besonderen UmständenParagraph eins Punkt 05, Verhalten unter besonderen Umständen
§ 1.06 Benützung der WasserstraßeParagraph eins Punkt 06, Benützung der Wasserstraße
§ 1.07 Höchstzulässige Beladung und höchstzulässige Anzahl der FahrgästeParagraph eins Punkt 07, Höchstzulässige Beladung und höchstzulässige Anzahl der Fahrgäste
§ 1.08 Bau, Ausrüstung und Besatzung der FahrzeugeParagraph eins Punkt 08, Bau, Ausrüstung und Besatzung der Fahrzeuge
§ 1.09 Besetzung des RudersParagraph eins Punkt 09, Besetzung des Ruders
§ 1.10 SchiffsurkundenParagraph eins Punkt 10, Schiffsurkunden
§ 1.11 SchifffahrtsvorschriftParagraph eins Punkt 11, Schifffahrtsvorschrift
§ 1.12 Gefährdung durch Gegenstände an Bord; Verlust vonParagraph eins Punkt 12, Gefährdung durch Gegenstände an Bord; Verlust von
Gegenständen; Schifffahrtshindernisse
§ 1.13 Schutz der SchifffahrtszeichenParagraph eins Punkt 13, Schutz der Schifffahrtszeichen
§ 1.14 Beschädigung von AnlagenParagraph eins Punkt 14, Beschädigung von Anlagen
§ 1.15 Verbot des Einbringens von Gegenständen und anderen StoffenParagraph eins Punkt 15, Verbot des Einbringens von Gegenständen und anderen Stoffen
in die Wasserstraße
§ 1.16 Rettung und HilfeleistungParagraph eins Punkt 16, Rettung und Hilfeleistung
§ 1.17 Festgefahrene oder gesunkene FahrzeugeParagraph eins Punkt 17, Festgefahrene oder gesunkene Fahrzeuge
§ 1.18 Freimachen des FahrwassersParagraph eins Punkt 18, Freimachen des Fahrwassers
§ 1.19 Besondere AnweisungenParagraph eins Punkt 19, Besondere Anweisungen
§ 1.20 ÜberwachungParagraph eins Punkt 20, Überwachung
§ 1.21 SondertransporteParagraph eins Punkt 21, Sondertransporte
§ 1.22 Anordnungen vorübergehender Art § 1.23 Bewilligung von sportlichen und sonstigen VeranstaltungenParagraph eins Punkt 22, Anordnungen vorübergehender Art Paragraph eins Punkt 23, Bewilligung von sportlichen und sonstigen Veranstaltungen
§ 1.24 Bestimmungen über die Beförderung gefährlicher GüterParagraph eins Punkt 24, Bestimmungen über die Beförderung gefährlicher Güter
§ 1.25 Schutz und WinterstandParagraph eins Punkt 25, Schutz und Winterstand
§ 1.26 Anwendungsbereich der Grundsätzlichen BestimmungenParagraph eins Punkt 26, Anwendungsbereich der Grundsätzlichen Bestimmungen
2. Abschnitt
Kennzeichen und Tiefgangsanzeiger der Fahrzeuge; Schiffseichung
§ 2.01 Kennzeichen der Fahrzeuge, ausgenommen KleinfahrzeugeParagraph 2 Punkt 01, Kennzeichen der Fahrzeuge, ausgenommen Kleinfahrzeuge
§ 2.02 Kennzeichen der KleinfahrzeugeParagraph 2 Punkt 02, Kennzeichen der Kleinfahrzeuge
§ 2.03 SchiffseichungParagraph 2 Punkt 03, Schiffseichung
§ 2.04 Einsenkungsmarken und TiefgangsanzeigerParagraph 2 Punkt 04, Einsenkungsmarken und Tiefgangsanzeiger
§ 2.05 Kennzeichen der AnkerParagraph 2 Punkt 05, Kennzeichen der Anker
3. Abschnitt
Bezeichnung der Fahrzeuge
I. Allgemeinesrömisch eins. Allgemeines
§ 3.01 Anwendung und BegriffsbestimmungenParagraph 3 Punkt 01, Anwendung und Begriffsbestimmungen
§ 3.02 LichterParagraph 3 Punkt 02, Lichter
§ 3.03 Tafeln, Flaggen und WimpelParagraph 3 Punkt 03, Tafeln, Flaggen und Wimpel
§ 3.04 Zylinder, Bälle, Kegel und DoppelkegelParagraph 3 Punkt 04, Zylinder, Bälle, Kegel und Doppelkegel
§ 3.05 Verbotene Lichter und ZeichenParagraph 3 Punkt 05, Verbotene Lichter und Zeichen
§ 3.06 ErsatzlichterParagraph 3 Punkt 06, Ersatzlichter
§ 3.07 Verbotener Gebrauch von Leuchten, Scheinwerfern, Tafeln,Paragraph 3 Punkt 07, Verbotener Gebrauch von Leuchten, Scheinwerfern, Tafeln,
Flaggen usw.
II. Nachtbezeichnungrömisch zwei. Nachtbezeichnung
II.A Nachtbezeichnung während der Fahrtrömisch zwei.A Nachtbezeichnung während der Fahrt
§ 3.08 Nachtbezeichnung einzeln fahrender Fahrzeuge mitParagraph 3 Punkt 08, Nachtbezeichnung einzeln fahrender Fahrzeuge mit
Maschinenantrieb in Fahrt
§ 3.09 Nachtbezeichnung der Schleppverbände in FahrtParagraph 3 Punkt 09, Nachtbezeichnung der Schleppverbände in Fahrt
§ 3.10 Nachtbezeichnung der Schubverbände in FahrtParagraph 3 Punkt 10, Nachtbezeichnung der Schubverbände in Fahrt
§ 3.11 Nachtbezeichnung der Koppelverbände in FahrtParagraph 3 Punkt 11, Nachtbezeichnung der Koppelverbände in Fahrt
§ 3.12 Nachtbezeichnung der Fahrzeuge unter Segel in FahrtParagraph 3 Punkt 12, Nachtbezeichnung der Fahrzeuge unter Segel in Fahrt
§ 3.13 Nachtbezeichnung der Kleinfahrzeuge in FahrtParagraph 3 Punkt 13, Nachtbezeichnung der Kleinfahrzeuge in Fahrt
§ 3.14 Zusätzliche Nachtbezeichnung der Fahrzeuge in Fahrt beiParagraph 3 Punkt 14, Zusätzliche Nachtbezeichnung der Fahrzeuge in Fahrt bei
Beförderung bestimmter gefährlicher Güter
§ 3.15 EntfälltParagraph 3 Punkt 15, Entfällt
§ 3.16 Nachtbezeichnung der Fähren in FahrtParagraph 3 Punkt 16, Nachtbezeichnung der Fähren in Fahrt
§ 3.17 EntfälltParagraph 3 Punkt 17, Entfällt
§ 3.18 Zusätzliche Nachtbezeichnung manövrierunfähiger FahrzeugeParagraph 3 Punkt 18, Zusätzliche Nachtbezeichnung manövrierunfähiger Fahrzeuge
§ 3.19 Nachtbezeichnung der Schwimmkörper und der schwimmendenParagraph 3 Punkt 19, Nachtbezeichnung der Schwimmkörper und der schwimmenden
Anlagen in Fahrt
II.B Nachtbezeichnung beim Stillliegenrömisch zwei.B Nachtbezeichnung beim Stillliegen
§ 3.20 Nachtbezeichnung der Fahrzeuge beim StillliegenParagraph 3 Punkt 20, Nachtbezeichnung der Fahrzeuge beim Stillliegen
§ 3.21 Zusätzliche Nachtbezeichnung stillliegender Fahrzeuge beiParagraph 3 Punkt 21, Zusätzliche Nachtbezeichnung stillliegender Fahrzeuge bei
Beförderung bestimmter gefährlicher Güter
§ 3.22 EntfälltParagraph 3 Punkt 22, Entfällt
§ 3.23 Nachtbezeichnung der Fähren, die an ihrer AnlegestelleParagraph 3 Punkt 23, Nachtbezeichnung der Fähren, die an ihrer Anlegestelle
stillliegen
§ 3.24 EntfälltParagraph 3 Punkt 24, Entfällt
§ 3.25 Nachtbezeichnung stillliegender Schwimmkörper undParagraph 3 Punkt 25, Nachtbezeichnung stillliegender Schwimmkörper und
schwimmender Anlagen
§ 3.26 Nachtbezeichnung der Netze und anderer Fischereigeräte vonParagraph 3 Punkt 26, Nachtbezeichnung der Netze und anderer Fischereigeräte von
Fischereifahrzeugen
§ 3.27 Nachtbezeichnung schwimmender Geräte bei der Arbeit sowieParagraph 3 Punkt 27, Nachtbezeichnung schwimmender Geräte bei der Arbeit sowie
festgefahrener oder gesunkener Fahrzeuge
§ 3.28 Nachtbezeichnung der Anker, die die Schifffahrt gefährdenParagraph 3 Punkt 28, Nachtbezeichnung der Anker, die die Schifffahrt gefährden
können
III. Tagbezeichnungrömisch drei. Tagbezeichnung
III.A. Tagbezeichnung während der Fahrtrömisch drei.A. Tagbezeichnung während der Fahrt
§ 3.29 Tagbezeichnung der Schleppverbände in FahrtParagraph 3 Punkt 29, Tagbezeichnung der Schleppverbände in Fahrt
§ 3.30 Tagbezeichnung der Fahrzeuge unter Segel, die gleichzeitigParagraph 3 Punkt 30, Tagbezeichnung der Fahrzeuge unter Segel, die gleichzeitig
ihre Antriebsmaschine benützen
§ 3.31 Tagbezeichnung der Fahrzeuge für die Beförderung von mehrParagraph 3 Punkt 31, Tagbezeichnung der Fahrzeuge für die Beförderung von mehr
als 12 Personen und mit einer Länge von weniger als 20 m § 3.32 Zusätzliche Tagbezeichnung der Fahrzeuge in Fahrt bei als 12 Personen und mit einer Länge von weniger als 20 m Paragraph 3 Punkt 32, Zusätzliche Tagbezeichnung der Fahrzeuge in Fahrt bei
Beförderung bestimmter gefährlicher Güter
§ 3.33 EntfälltParagraph 3 Punkt 33, Entfällt
§ 3.34 Tagbezeichnung der Fähren in FahrtParagraph 3 Punkt 34, Tagbezeichnung der Fähren in Fahrt
§ 3.35 Zusätzliche Tagbezeichnung manövrierunfähiger FahrzeugeParagraph 3 Punkt 35, Zusätzliche Tagbezeichnung manövrierunfähiger Fahrzeuge
§ 3.36 Zusätzliche Tagbezeichnung der Fahrzeuge mit VorrangParagraph 3 Punkt 36, Zusätzliche Tagbezeichnung der Fahrzeuge mit Vorrang
III.B Tagbezeichnung beim Stillliegenrömisch drei.B Tagbezeichnung beim Stillliegen
§ 3.36a Tagbezeichnung der Fahrzeuge beim Stillliegen § 3.37 Tagbezeichnung stillliegender Fahrzeuge bei BeförderungParagraph 3 Punkt 36 a, Tagbezeichnung der Fahrzeuge beim Stillliegen Paragraph 3 Punkt 37, Tagbezeichnung stillliegender Fahrzeuge bei Beförderung
bestimmter gefährlicher Güter
§ 3.38 EntfälltParagraph 3 Punkt 38, Entfällt
§ 3.39 EntfälltParagraph 3 Punkt 39, Entfällt
§ 3.40 Tagbezeichnung der Netze und anderer Fischereigeräte vonParagraph 3 Punkt 40, Tagbezeichnung der Netze und anderer Fischereigeräte von
Fischereifahrzeugen
§ 3.41 Tagbezeichnung schwimmender Geräte bei der Arbeit und derParagraph 3 Punkt 41, Tagbezeichnung schwimmender Geräte bei der Arbeit und der
festgefahrenen oder gesunkenen Fahrzeuge
§ 3.42 Bezeichnung der Anker, die die Schifffahrt gefährden könnenParagraph 3 Punkt 42, Bezeichnung der Anker, die die Schifffahrt gefährden können
IV. Sonstige Zeichenrömisch vier. Sonstige Zeichen
§ 3.43 Verbot, das Fahrzeug zu betretenParagraph 3 Punkt 43, Verbot, das Fahrzeug zu betreten
§ 3.44 Hinweis auf das Verbot, zu rauchen und ungeschütztes LichtParagraph 3 Punkt 44, Hinweis auf das Verbot, zu rauchen und ungeschütztes Licht
oder Feuer zu verwenden
§ 3.45 Bezeichnung der Fahrzeuge der SchifffahrtsaufsichtParagraph 3 Punkt 45, Bezeichnung der Fahrzeuge der Schifffahrtsaufsicht
§ 3.46 NotzeichenParagraph 3 Punkt 46, Notzeichen
§ 3.47 Verbot des Stillliegens nebeneinanderParagraph 3 Punkt 47, Verbot des Stillliegens nebeneinander
§ 3.48 Zusätzliche Bezeichnung zum Schutz gegen WellenschlagParagraph 3 Punkt 48, Zusätzliche Bezeichnung zum Schutz gegen Wellenschlag
§ 3.49 Zusätzliche Bezeichnung der Fahrzeuge in Fahrt, die Arbeiten in der Wasserstraße ausführenParagraph 3 Punkt 49, Zusätzliche Bezeichnung der Fahrzeuge in Fahrt, die Arbeiten in der Wasserstraße ausführen
4. Abschnitt
Schallzeichen der Fahrzeuge, Sprechfunk, Radar
§ 4.01 AllgemeinesParagraph 4 Punkt 01, Allgemeines
§ 4.02 Gebrauch der SchallzeichenParagraph 4 Punkt 02, Gebrauch der Schallzeichen
§ 4.03 Verbotene SchallzeichenParagraph 4 Punkt 03, Verbotene Schallzeichen
§ 4.04 SprechfunkParagraph 4 Punkt 04, Sprechfunk
§ 4.05 RadarParagraph 4 Punkt 05, Radar
5. Abschnitt
Schifffahrtszeichen und Bezeichnung der Wasserstraße
§ 5.01 SchifffahrtszeichenParagraph 5 Punkt 01, Schifffahrtszeichen
§ 5.02 Bezeichnung der WasserstraßeParagraph 5 Punkt 02, Bezeichnung der Wasserstraße
6. Abschnitt
Fahrregeln
I. Allgemeinesrömisch eins. Allgemeines
§ 6.01 BegriffsbestimmungenParagraph 6 Punkt 01, Begriffsbestimmungen
§ 6.01a Fahrzeuge, die mit hoher Geschwindigkeit fahren § 6.02 KleinfahrzeugeParagraph 6 Punkt 01 a, Fahrzeuge, die mit hoher Geschwindigkeit fahren Paragraph 6 Punkt 02, Kleinfahrzeuge
II. Begegnen, Kreuzen und Überholenrömisch zwei. Begegnen, Kreuzen und Überholen
§ 6.03 Allgemeine GrundsätzeParagraph 6 Punkt 03, Allgemeine Grundsätze
§ 6.03a KreuzenParagraph 6 Punkt 03 a, Kreuzen
§ 6.04 Begegnen: GrundregelnParagraph 6 Punkt 04, Begegnen: Grundregeln
§ 6.05 Begegnen: Ausnahmen von den GrundregelnParagraph 6 Punkt 05, Begegnen: Ausnahmen von den Grundregeln
§ 6.06 Begegnen von getreidelten FahrzeugenParagraph 6 Punkt 06, Begegnen von getreidelten Fahrzeugen
§ 6.07 Begegnen im engen FahrwasserParagraph 6 Punkt 07, Begegnen im engen Fahrwasser
§ 6.08 Durch Schifffahrtszeichen verbotenes BegegnenParagraph 6 Punkt 08, Durch Schifffahrtszeichen verbotenes Begegnen
§ 6.09 Überholen: Allgemeine BestimmungenParagraph 6 Punkt 09, Überholen: Allgemeine Bestimmungen
§ 6.10 ÜberholenParagraph 6 Punkt 10, Überholen
§ 6.11 Überholverbot durch SchifffahrtszeichenParagraph 6 Punkt 11, Überholverbot durch Schifffahrtszeichen
III. Weitere Regeln für die Fahrtrömisch drei. Weitere Regeln für die Fahrt
§ 6.12 Fahrt auf Strecken mit vorgeschriebenem KursParagraph 6 Punkt 12, Fahrt auf Strecken mit vorgeschriebenem Kurs
§ 6.13 WendenParagraph 6 Punkt 13, Wenden
§ 6.14 Verhalten bei der AbfahrtParagraph 6 Punkt 14, Verhalten bei der Abfahrt
§ 6.15 Verbot des Hineinfahrens in die Abstände zwischen den Teilen eines SchleppverbandesParagraph 6 Punkt 15, Verbot des Hineinfahrens in die Abstände zwischen den Teilen eines Schleppverbandes
§ 6.16 Einfahrt in und Ausfahrt aus Häfen und Nebenwasserstraßen,Paragraph 6 Punkt 16, Einfahrt in und Ausfahrt aus Häfen und Nebenwasserstraßen,
Überqueren der Wasserstraße
§ 6.17 Fahrt auf gleicher HöheParagraph 6 Punkt 17, Fahrt auf gleicher Höhe
§ 6.18 Verbot des Schleifenlassens von Ankern, Trossen oder KettenParagraph 6 Punkt 18, Verbot des Schleifenlassens von Ankern, Trossen oder Ketten
§ 6.19 TreibenlassenParagraph 6 Punkt 19, Treibenlassen
§ 6.20 Vermeidung von WellenschlagParagraph 6 Punkt 20, Vermeidung von Wellenschlag
§ 6.21 VerbändeParagraph 6 Punkt 21, Verbände
§ 6.22 Vorübergehende Sperre der SchifffahrtParagraph 6 Punkt 22, Vorübergehende Sperre der Schifffahrt
§ 6.22a Vorbeifahrt an schwimmenden Geräten bei der Arbeit sowie anParagraph 6 Punkt 22 a, Vorbeifahrt an schwimmenden Geräten bei der Arbeit sowie an
festgefahrenen oder gesunkenen Fahrzeugen
IV. Fährenrömisch vier. Fähren
§ 6.23 Regeln für FährenParagraph 6 Punkt 23, Regeln für Fähren
V. Durchfahren von Brücken, Wehren und Schleusenrömisch fünf. Durchfahren von Brücken, Wehren und Schleusen
§ 6.24 Durchfahren von Brücken und Wehren: AllgemeinesParagraph 6 Punkt 24, Durchfahren von Brücken und Wehren: Allgemeines
§ 6.25 Durchfahren fester BrückenParagraph 6 Punkt 25, Durchfahren fester Brücken
§ 6.26 Durchfahren beweglicher BrückenParagraph 6 Punkt 26, Durchfahren beweglicher Brücken
§ 6.27 Durchfahren der WehreParagraph 6 Punkt 27, Durchfahren der Wehre
§ 6.28 Durchfahren der SchleusenParagraph 6 Punkt 28, Durchfahren der Schleusen
§ 6.28a Einfahren in und Ausfahren aus SchleusenParagraph 6 Punkt 28 a, Einfahren in und Ausfahren aus Schleusen
§ 6.29 Vorrang bei der SchleusungParagraph 6 Punkt 29, Vorrang bei der Schleusung
VI. Beschränkte Sichtverhältnisse; Radarschifffahrtrömisch sechs. Beschränkte Sichtverhältnisse; Radarschifffahrt
§ 6.30 Allgemeine Regeln für die Fahrt bei beschränktenParagraph 6 Punkt 30, Allgemeine Regeln für die Fahrt bei beschränkten
Sichtverhältnissen
§ 6.31 Schallzeichen beim StillliegenParagraph 6 Punkt 31, Schallzeichen beim Stillliegen
§ 6.32 RadarfahrtParagraph 6 Punkt 32, Radarfahrt
§ 6.33 Bestimmungen für Fahrzeuge, die nicht Radarfahrer sindParagraph 6 Punkt 33, Bestimmungen für Fahrzeuge, die nicht Radarfahrer sind
VII. Besondere Regelnrömisch sieben. Besondere Regeln
§ 6.34 Besonderer VorrangParagraph 6 Punkt 34, Besonderer Vorrang
§ 6.35 Wasserschifahren und ähnliche AktivitätenParagraph 6 Punkt 35, Wasserschifahren und ähnliche Aktivitäten
§ 6.36 Verhalten der Fahrzeuge beim FischenParagraph 6 Punkt 36, Verhalten der Fahrzeuge beim Fischen
§ 6.37 Verhalten der SporttaucherParagraph 6 Punkt 37, Verhalten der Sporttaucher
7. Abschnitt
Regeln für das Stillliegen
§ 7.01 Allgemeine Grundsätze für das StillliegenParagraph 7 Punkt 01, Allgemeine Grundsätze für das Stillliegen
§ 7.02 StillliegenParagraph 7 Punkt 02, Stillliegen
§ 7.03 AnkernParagraph 7 Punkt 03, Ankern
§ 7.04 FestmachenParagraph 7 Punkt 04, Festmachen
§ 7.05 LiegeplätzeParagraph 7 Punkt 05, Liegeplätze
§ 7.06 Liegeplätze für bestimmte Arten von FahrzeugenParagraph 7 Punkt 06, Liegeplätze für bestimmte Arten von Fahrzeugen
§ 7.07 Stillliegen in der Nähe von Fahrzeugen, Schub- und Koppelverbänden, die bestimmte gefährliche Güter befördern § 7.08 Wache und AufsichtParagraph 7 Punkt 07, Stillliegen in der Nähe von Fahrzeugen, Schub- und Koppelverbänden, die bestimmte gefährliche Güter befördern Paragraph 7 Punkt 08, Wache und Aufsicht
8. Abschnitt
Beförderung gefährlicher Güter
§ 8.01 Bleib-weg-SignalParagraph 8 Punkt 01, Bleib-weg-Signal
§ 8.02 Meldungen bei Beförderung gefährlicher GüterParagraph 8 Punkt 02, Meldungen bei Beförderung gefährlicher Güter
9. Abschnitt
Gewässerschutz und Abfallentsorgung auf Fahrzeugen
§ 9.01 BegriffsbestimmungenParagraph 9 Punkt 01, Begriffsbestimmungen
§ 9.02 Allgemeine SorgfaltspflichtParagraph 9 Punkt 02, Allgemeine Sorgfaltspflicht
§ 9.03 Verbot der Einbringung und EinleitungParagraph 9 Punkt 03, Verbot der Einbringung und Einleitung
§ 9.04 Sammlung und Behandlung an BordParagraph 9 Punkt 04, Sammlung und Behandlung an Bord
§ 9.05 Ölkontrollbuch, Abgabe von Abfällen an AnnahmestellenParagraph 9 Punkt 05, Ölkontrollbuch, Abgabe von Abfällen an Annahmestellen
§ 9.06 Normen zur Behandlung von AbfällenParagraph 9 Punkt 06, Normen zur Behandlung von Abfällen
§ 9.07 Einleitung von behandeltem häuslichem AbwasserParagraph 9 Punkt 07, Einleitung von behandeltem häuslichem Abwasser
§ 9.08 Anstrich und Außenreinigung der FahrzeugeParagraph 9 Punkt 08, Anstrich und Außenreinigung der Fahrzeuge
3. Teil
Zusätzliche Bestimmungen für die Schifffahrt auf österreichischen
Wasserstraßen
1. Abschnitt
Allgemeine Bestimmungen
§ 11.01 BegriffsbestimmungenParagraph 11 Punkt 01, Begriffsbestimmungen
§ 11.02 Schifffahrtsaufsichtsorgane; Schleusenaufsichten;Paragraph 11 Punkt 02, Schifffahrtsaufsichtsorgane; Schleusenaufsichten;
Hafenmeister; betraute Personen
§ 11.03 ÜberwachungParagraph 11 Punkt 03, Überwachung
§ 11.04 MeldungenParagraph 11 Punkt 04, Meldungen
§ 11.05 Allgemeine SorgfaltspflichtParagraph 11 Punkt 05, Allgemeine Sorgfaltspflicht
§ 11.06 AltersgrenzenParagraph 11 Punkt 06, Altersgrenzen
§ 11.07 SchiffsurkundenParagraph 11 Punkt 07, Schiffsurkunden
§ 11.08 SchifferausweiseParagraph 11 Punkt 08, Schifferausweise
§ 11.08a Besondere Sicherungsmaßnahmen gegen Beeinträchtigung derParagraph 11 Punkt 08 a, Besondere Sicherungsmaßnahmen gegen Beeinträchtigung der
geistigen oder körperlichen Eignung zur Führung von Fahrzeugen
§ 11.09 Schifffahrtsbetrieb - Allgemeine BestimmungenParagraph 11 Punkt 09, Schifffahrtsbetrieb - Allgemeine Bestimmungen
§ 11.10 FahrgastschifffahrtParagraph 11 Punkt 10, Fahrgastschifffahrt
§ 11.11 Betrieb von FährenParagraph 11 Punkt 11, Betrieb von Fähren
§ 11.12 Reinhaltung des GewässersParagraph 11 Punkt 12, Reinhaltung des Gewässers
§ 11.13 VeranstaltungenParagraph 11 Punkt 13, Veranstaltungen
§ 11.14 SondertransporteParagraph 11 Punkt 14, Sondertransporte
§ 11.15 Übernahme von Treibstoff (Bunkern)Paragraph 11 Punkt 15, Übernahme von Treibstoff (Bunkern)
2. Abschnitt
Kennzeichnung und Tiefgangsanzeiger der Fahrzeuge
§ 12.01 Kennzeichnung der Fahrzeuge, ausgenommen Kleinfahrzeuge § 12.02 Kennzeichnung der KleinfahrzeugeParagraph 12 Punkt 01, Kennzeichnung der Fahrzeuge, ausgenommen Kleinfahrzeuge Paragraph 12 Punkt 02, Kennzeichnung der Kleinfahrzeuge
§ 12.03 Einsenkungsmarken und TiefgangsanzeigerParagraph 12 Punkt 03, Einsenkungsmarken und Tiefgangsanzeiger
3. Abschnitt
Bezeichnung der Fahrzeuge
§ 13.01 Nachtbezeichnung der Kleinfahrzeuge in Fahrt § 13.02 Nachtbezeichnung der Fahrzeuge beim Stillliegen § 13.03 Nachtbezeichnung stillliegender Schwimmkörper undParagraph 13 Punkt 01, Nachtbezeichnung der Kleinfahrzeuge in Fahrt Paragraph 13 Punkt 02, Nachtbezeichnung der Fahrzeuge beim Stillliegen Paragraph 13 Punkt 03, Nachtbezeichnung stillliegender Schwimmkörper und
schwimmender Anlagen
§ 13.04 Bezeichnung der Fahrzeuge der Schifffahrtsaufsicht § 13.05 Bezeichnung der Fahrzeuge des Bundesheeres oder der Heeresverwaltung bei der Besorgung schifffahrtspolizeilicher AufgabenParagraph 13 Punkt 04, Bezeichnung der Fahrzeuge der Schifffahrtsaufsicht Paragraph 13 Punkt 05, Bezeichnung der Fahrzeuge des Bundesheeres oder der Heeresverwaltung bei der Besorgung schifffahrtspolizeilicher Aufgaben
§ 13.06 Bordezeichen der ZollbooteParagraph 13 Punkt 06, Bordezeichen der Zollboote
§ 13.07 Nachtbezeichnung der schwimmenden GeräteParagraph 13 Punkt 07, Nachtbezeichnung der schwimmenden Geräte
§ 13.08 Bezeichnung von Fahrzeugen bei beschränktenParagraph 13 Punkt 08, Bezeichnung von Fahrzeugen bei beschränkten
Sichtverhältnissen
§ 13.09 EntfälltParagraph 13 Punkt 09, Entfällt
§ 13.10 EntfälltParagraph 13 Punkt 10, Entfällt
§ 13.11 Zusätzliche Bezeichnung der Fahrzeuge in Fahrt beiParagraph 13 Punkt 11, Zusätzliche Bezeichnung der Fahrzeuge in Fahrt bei
Beförderung bestimmter gefährlicher Güter
4. Abschnitt
Schallzeichen der Fahrzeuge, Sprechfunk
§ 14.01 SchalldruckpegelParagraph 14 Punkt 01, Schalldruckpegel
§ 14.02 Verbotene SchallzeichenParagraph 14 Punkt 02, Verbotene Schallzeichen
§ 14.03 EntfälltParagraph 14 Punkt 03, Entfällt
§ 14.04 FunkverpflichtungParagraph 14 Punkt 04, Funkverpflichtung
5. Abschnitt
Schifffahrtszeichen und Bezeichnung der Wasserstraße
§ 15.01 HinweiszeichenParagraph 15 Punkt 01, Hinweiszeichen
§ 15.02 Anbringung der SchifffahrtszeichenParagraph 15 Punkt 02, Anbringung der Schifffahrtszeichen
6. Abschnitt
Fahrregeln
§ 16.01 Vermeidung von WellenschlagParagraph 16 Punkt 01, Vermeidung von Wellenschlag
§ 16.02 Durchfahren der SchleusenParagraph 16 Punkt 02, Durchfahren der Schleusen
§ 16.03 Reihenfolge der SchleusungenParagraph 16 Punkt 03, Reihenfolge der Schleusungen
§ 16.04 Verkehr von Kleinfahrzeugen im SchleusenbereichParagraph 16 Punkt 04, Verkehr von Kleinfahrzeugen im Schleusenbereich
§ 16.05 VerbändeParagraph 16 Punkt 05, Verbände
§ 16.06 Verkehr von Sportfahrzeugen bei beschränktenParagraph 16 Punkt 06, Verkehr von Sportfahrzeugen bei beschränkten
Sichtverhältnissen
§ 16.07 SegelfahrzeugeParagraph 16 Punkt 07, Segelfahrzeuge
§ 16.08 SchwimmkörperParagraph 16 Punkt 08, Schwimmkörper
§ 16.09 Wasserschifahren und ähnliche SportartenParagraph 16 Punkt 09, Wasserschifahren und ähnliche Sportarten
§ 16.10 Beschränkung des Badens, Schwimmens und Sporttauchens § 16.11 Benützung der Schifffahrtsanlage des Tanklagers KorneuburgParagraph 16 Punkt 10, Beschränkung des Badens, Schwimmens und Sporttauchens Paragraph 16 Punkt 11, Benützung der Schifffahrtsanlage des Tanklagers Korneuburg
7. Abschnitt
Regeln für das Stillliegen
§ 17.01 Ankern und FestmachenParagraph 17 Punkt 01, Ankern und Festmachen
§ 17.02 Verbot des LoswerfensParagraph 17 Punkt 02, Verbot des Loswerfens
§ 17.03 Maßnahmen bei EisgangParagraph 17 Punkt 03, Maßnahmen bei Eisgang
§ 17.04 Wache; Beaufsichtigung von Fahrzeugen und SchwimmkörpernParagraph 17 Punkt 04, Wache; Beaufsichtigung von Fahrzeugen und Schwimmkörpern
§ 17.05 Stillliegen neben Fahrzeugen, die bestimmte gefährlicheParagraph 17 Punkt 05, Stillliegen neben Fahrzeugen, die bestimmte gefährliche
Güter befördern
§ 17.06 LandeverbotParagraph 17 Punkt 06, Landeverbot
§ 17.07 Benützungsbeschränkungen für die Schifffahrtsanlagen in DürnsteinParagraph 17 Punkt 07, Benützungsbeschränkungen für die Schifffahrtsanlagen in Dürnstein
§ 17.08 Benützungsbeschränkungen für die Schifffahrtsanlagen in WeißenkirchenParagraph 17 Punkt 08, Benützungsbeschränkungen für die Schifffahrtsanlagen in Weißenkirchen
8. Abschnitt
Örtliche und zeitliche Schifffahrtsbeschränkungen auf der Donau
§ 18.01 Beschränkung der Schifffahrt bei hohen Wasserständen § 18.02 Regelung des Schiffsverkehrs in den Stauhaltungen § 18.03 Schifffahrtsbeschränkungen bei StrudenParagraph 18 Punkt 01, Beschränkung der Schifffahrt bei hohen Wasserständen Paragraph 18 Punkt 02, Regelung des Schiffsverkehrs in den Stauhaltungen Paragraph 18 Punkt 03, Schifffahrtsbeschränkungen bei Struden
§ 18.04 Vorschriften für den Bereich des Nationalparks Donau-AuenParagraph 18 Punkt 04, Vorschriften für den Bereich des Nationalparks Donau-Auen
4. Teil
Bestimmungen für die Grenzstrecken der Donau
§ 20.01 Vorschriften für die österreichisch-deutsche Grenzstrecke
(Strom-km 2223,15 bis 2201,77)
§ 20.02 Vorschriften für die österreichisch-slowakische
Grenzstrecke (Strom-km 1880,26 bis 1872,70)
§ 20.03 Kontrollen durch den öffentlichen Sicherheitsdienst und die
Zollverwaltung
5. Teil
Besondere Bestimmungen für einzelne Wasserstraßen
§ 30.01 Regelung der Schifffahrt im Wiener Donaukanal § 30.02 Vorschriften für die MarchParagraph 30 Punkt 01, Regelung der Schifffahrt im Wiener Donaukanal Paragraph 30 Punkt 02, Vorschriften für die March
6. Teil
Hafenordnung
1. Abschnitt
Bestimmungen für öffentliche Häfen
§ 40.01 Verhalten im HafengebietParagraph 40 Punkt 01, Verhalten im Hafengebiet
§ 40.02 AuskunftspflichtParagraph 40 Punkt 02, Auskunftspflicht
§ 40.03 Beschränkungen für das Einlaufen in HäfenParagraph 40 Punkt 03, Beschränkungen für das Einlaufen in Häfen
§ 40.04 Überbelegung des HafensParagraph 40 Punkt 04, Überbelegung des Hafens
§ 40.05 An- und AbmeldenParagraph 40 Punkt 05, An- und Abmelden
§ 40.06 Betreten der FahrzeugeParagraph 40 Punkt 06, Betreten der Fahrzeuge
§ 40.07 BenützungsbeschränkungenParagraph 40 Punkt 07, Benützungsbeschränkungen
§ 40.08 Reinhaltung des HafensParagraph 40 Punkt 08, Reinhaltung des Hafens
§ 40.09 Verhalten bei GefahrParagraph 40 Punkt 09, Verhalten bei Gefahr
§ 40.10 Schleppen, Schieben und Verholen der FahrzeugeParagraph 40 Punkt 10, Schleppen, Schieben und Verholen der Fahrzeuge
§ 40.11 LiegeplätzeParagraph 40 Punkt 11, Liegeplätze
§ 40.12 FestmachenParagraph 40 Punkt 12, Festmachen
§ 40.13 Beaufsichtigung der FahrzeugeParagraph 40 Punkt 13, Beaufsichtigung der Fahrzeuge
§ 40.14 Verwendung von Ankern, Trossen, Seilen und KettenParagraph 40 Punkt 14, Verwendung von Ankern, Trossen, Seilen und Ketten
§ 40.15 LoswerfenParagraph 40 Punkt 15, Loswerfen
§ 40.16 Gebrauch der PropulsionsorganeParagraph 40 Punkt 16, Gebrauch der Propulsionsorgane
§ 40.17 LandgangParagraph 40 Punkt 17, Landgang
§ 40.18 Gebrauch von Feuer auf FahrzeugenParagraph 40 Punkt 18, Gebrauch von Feuer auf Fahrzeugen
§ 40.19 Sicherung von LeitungenParagraph 40 Punkt 19, Sicherung von Leitungen
§ 40.20 Andere Benützung der HafengewässerParagraph 40 Punkt 20, Andere Benützung der Hafengewässer
§ 40.21 Verkehr im HafenParagraph 40 Punkt 21, Verkehr im Hafen
§ 40.22 LiegeordnungParagraph 40 Punkt 22, Liegeordnung
§ 40.23 UmschlagParagraph 40 Punkt 23, Umschlag
§ 40.24 Gefährdung durch Gegenstände beim UmschlagParagraph 40 Punkt 24, Gefährdung durch Gegenstände beim Umschlag
§ 40.25 Fahrzeuge mit gefährlichen GüternParagraph 40 Punkt 25, Fahrzeuge mit gefährlichen Gütern
§ 40.26 Umschlag von Flüssigkeiten als MassengutParagraph 40 Punkt 26, Umschlag von Flüssigkeiten als Massengut
§ 40.27 ÖlhäfenParagraph 40 Punkt 27, Ölhäfen
§ 40.28 Schutz und WinterstandParagraph 40 Punkt 28, Schutz und Winterstand
§ 40.29 Schifffahrtsaufsicht im HafenParagraph 40 Punkt 29, Schifffahrtsaufsicht im Hafen
2. Abschnitt
Bestimmungen für Privathäfen
§ 41.01 Anwendung des 1. Abschnittes auf Privathäfen § 41.02 Schutz und Winterstand in PrivathäfenParagraph 41 Punkt 01, Anwendung des 1. Abschnittes auf Privathäfen Paragraph 41 Punkt 02, Schutz und Winterstand in Privathäfen
3. Abschnitt
Ausnahmebestimmungen
§ 42.01 Ausnahmen von den Bestimmungen des 2. TeilesParagraph 42 Punkt 01, Ausnahmen von den Bestimmungen des 2. Teiles
7. Teil
Treppelwege
§ 50.01 Bezeichnung der TreppelwegeParagraph 50 Punkt 01, Bezeichnung der Treppelwege
§ 50.02 Benützung der TreppelwegeParagraph 50 Punkt 02, Benützung der Treppelwege
8. Teil
Strafbestimmungen und Schlussbestimmungen
§ 60.01 OrganstrafverfügungenParagraph 60 Punkt 01, Organstrafverfügungen
§ 60.02 Außer-Kraft-Treten bisheriger Rechtsvorschriften § 60.03 In-Kraft-TretenParagraph 60 Punkt 02, Außer-Kraft-Treten bisheriger Rechtsvorschriften Paragraph 60 Punkt 03, In-Kraft-Treten
Anlagen
Anlage 1: Unterscheidungsbuchstaben des Staates, in dem der
Heimat- oder Registerort liegt
Anlage 2: Einsenkungsmarken und Tiefgangsanzeiger an
Binnenschiffen
Anlage 3: Bezeichnung der Fahrzeuge
Anlage 4: Farbe der Lichter der Fahrzeuge
Anlage 5: Stärke und Tragweite der Lichter der Fahrzeuge
Anlage 6: Schallzeichen
Anlage 7: Schifffahrtszeichen
Anlage 8: Bezeichnung von Wasserstraßen
Anhänge
Anhang 1: Verzeichnis der Gewässerteile, die nicht Wasserstraßen
sind
Anhang 2: Sonnenauf- und Untergänge
Anhang 3: Außenstellen der Schifffahrtsaufsicht
Anhang 4: Dienstabzeichen für Schifffahrtsaufsichtsorgane
Anhang 5: Schleusenaufsichten
Anhang 6: Dienstausweis für Bedienstete der Schleusenaufsicht
Anhang 7: Dienstabzeichen für Bedienstete der Schleusenaufsicht
Anhang 8: Dienstausweis für Hafenmeister
Anhang 9: Dienstabzeichen für Hafenmeister
Anhang 10: Symbole für hydrologische und meteorologische Angaben
im Schiffstagebuch
Anhang 11: Ölkontrollbuch
Anhang 12: Schifferausweis
Anhang 13: Abschnitte der Wasserstraße, auf denen das Einleiten
von Wasser-Öl-Gemischen ausnahmslos verboten ist
Anhang 14: Fahrterlaubnisschein für Sondertransporte
Anhang 15: Prüfliste für das Bunkern von Treibstoff
Anhang 16: Tiefgangsanzeiger
Anhang 17: Bescheinigung über die Zuerkennung eines Vorrechtes bei
der Schleusung