Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Dienstrechtsverfahrens-, Personalstellen- und Übertragungsverordnung 2005
Typ
V
§/Artikel/Anlage
§ 1
Inkrafttretensdatum
01.07.2005
Außerkrafttretensdatum
31.08.2012
Abkürzung
DPÜ-VO 2005
Index
41/01 Sicherheitsrecht
63/03 Vertragsbedienstetengesetz 1948
63/06 Dienstrechtsverfahren
Text
§ 1.Paragraph eins,
Nachgeordnete Dienststellen gemäß § 2 Abs. 2 zweiter Satz DVG (Dienstbehörden I. Instanz) und gemäß § 2e Abs. 1 zweiter Satz VBG (Personalstellen), die nach ihrer Organisation und personellen Besetzung zur Durchführung der Dienstrechtsangelegenheiten geeignet sind, sind: Nachgeordnete Dienststellen gemäß Paragraph 2, Absatz 2, zweiter Satz DVG (Dienstbehörden römisch eins. Instanz) und gemäß Paragraph 2 e, Absatz eins, zweiter Satz VBG (Personalstellen), die nach ihrer Organisation und personellen Besetzung zur Durchführung der Dienstrechtsangelegenheiten geeignet sind, sind:
die Sicherheitsdirektionen für den Bereich dieser Behörde sowie der ihnen unterstellten Bundespolizeidirektionen, sofern im Folgenden nichts anderes bestimmt wird,
die Landespolizeikommanden mit Ausnahme des Landespolizeikommandos Wien, sofern im Folgenden nichts anderes bestimmt wird,
das Bildungszentrum Traiskirchen für sämtliche im Bundesministerium für Inneres eingerichtete Bildungszentren,
Zuletzt aktualisiert am
06.09.2012
Gesetzesnummer
20004156
Dokumentnummer
NOR40065658