Kurztitel

Dienstrechtsverfahrens-, Personalstellen- und Übertragungsverordnung 2005

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 205 aus 2005, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 287 aus 2012,

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph eins

Inkrafttretensdatum

01.07.2005

Außerkrafttretensdatum

31.08.2012

Text

Paragraph eins,

Nachgeordnete Dienststellen gemäß Paragraph 2, Absatz 2, zweiter Satz DVG (Dienstbehörden römisch eins. Instanz) und gemäß Paragraph 2 e, Absatz eins, zweiter Satz VBG (Personalstellen), die nach ihrer Organisation und personellen Besetzung zur Durchführung der Dienstrechtsangelegenheiten geeignet sind, sind:

  1. Ziffer eins
    die Sicherheitsdirektionen für den Bereich dieser Behörde sowie der ihnen unterstellten Bundespolizeidirektionen, sofern im Folgenden nichts anderes bestimmt wird,
  2. Ziffer 2
    die Landespolizeikommanden mit Ausnahme des Landespolizeikommandos Wien, sofern im Folgenden nichts anderes bestimmt wird,
  3. Ziffer 3
    das Bildungszentrum Traiskirchen für sämtliche im Bundesministerium für Inneres eingerichtete Bildungszentren,
  4. Ziffer 4
    das Bundesasylamt.