Bundesrecht konsolidiert

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Bemessung der Vergütung für besondere Gefährdung der Beamten des Exekutivdienstes § 2

Kurztitel

Bemessung der Vergütung für besondere Gefährdung der Beamten des Exekutivdienstes

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 201/2005

Typ

V

§/Artikel/Anlage

§ 2

Inkrafttretensdatum

01.07.2005

Außerkrafttretensdatum

Index

63/02 Gehaltsgesetz 1956

Text

Paragraph 2,

Bei der Bemessung der Erhöhung der Vergütung für besondere Gefährdung für Dienstleistungen außerhalb des Dienstplanes sind Zeiten exekutiven Außendienstes zur Gänze zu Grunde zu legen.

Zuletzt aktualisiert am

13.04.2016

Gesetzesnummer

20004152

Dokumentnummer

NOR40065635

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