Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Bemessung der Vergütung für besondere Gefährdung der Beamten des Exekutivdienstes
Typ
V
§/Artikel/Anlage
§ 2
Inkrafttretensdatum
01.07.2005
Außerkrafttretensdatum
Index
63/02 Gehaltsgesetz 1956
Text
§ 2.Paragraph 2,
Bei der Bemessung der Erhöhung der Vergütung für besondere Gefährdung für Dienstleistungen außerhalb des Dienstplanes sind Zeiten exekutiven Außendienstes zur Gänze zu Grunde zu legen.
Zuletzt aktualisiert am
13.04.2016
Gesetzesnummer
20004152
Dokumentnummer
NOR40065635