Bemessung der Vergütung für besondere Gefährdung der Beamten des Exekutivdienstes
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 201 aus 2005,
Paragraph 2
01.07.2005
Bei der Bemessung der Erhöhung der Vergütung für besondere Gefährdung für Dienstleistungen außerhalb des Dienstplanes sind Zeiten exekutiven Außendienstes zur Gänze zu Grunde zu legen.