Kurztitel

Bemessung der Vergütung für besondere Gefährdung der Beamten des Exekutivdienstes

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 201 aus 2005,

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 2

Inkrafttretensdatum

01.07.2005

Text

Paragraph 2,

Bei der Bemessung der Erhöhung der Vergütung für besondere Gefährdung für Dienstleistungen außerhalb des Dienstplanes sind Zeiten exekutiven Außendienstes zur Gänze zu Grunde zu legen.