Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Festsetzung einer pauschalierten Aufwandsentschädigung für die Wachebeamten
Typ
V
§/Artikel/Anlage
§ 1
Inkrafttretensdatum
01.07.2005
Außerkrafttretensdatum
Index
63/02 Gehaltsgesetz 1956
Text
§ 1.Paragraph eins,
Den Wachebeamten des Wachkörpers Bundespolizei gebührt eine pauschalierte monatliche Aufwandsentschädigung nach Maßgabe des § 2. Den Wachebeamten des Wachkörpers Bundespolizei gebührt eine pauschalierte monatliche Aufwandsentschädigung nach Maßgabe des Paragraph 2,
Zuletzt aktualisiert am
13.04.2016
Gesetzesnummer
20004151
Dokumentnummer
NOR40065630