Festsetzung einer pauschalierten Aufwandsentschädigung für die Wachebeamten
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 200 aus 2005,
Paragraph eins
01.07.2005
Den Wachebeamten des Wachkörpers Bundespolizei gebührt eine pauschalierte monatliche Aufwandsentschädigung nach Maßgabe des Paragraph 2,