Kurztitel

Festsetzung einer pauschalierten Aufwandsentschädigung für die Wachebeamten

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 200 aus 2005,

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph eins

Inkrafttretensdatum

01.07.2005

Text

Paragraph eins,

Den Wachebeamten des Wachkörpers Bundespolizei gebührt eine pauschalierte monatliche Aufwandsentschädigung nach Maßgabe des Paragraph 2,