Aufgrund des § 11a des Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes (B-GlBG), BGBl. Nr. 100/1993, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBI. I Nr. 65/2004, wird verordnet:Aufgrund des Paragraph 11 a, des Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes (B-GlBG), Bundesgesetzblatt Nr. 100 aus 1993,, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBI. römisch eins Nr. 65 aus 2004,, wird verordnet:
Frauenförderungsplan für das Bundeskanzleramt
INHALTSVERZEICHNIS
1. Hauptstück - Ziele und Maßnahmen zur Zielerreichung
§ 1 Ziele
§ 2 Maßnahmen zur Zielerreichung
§ 3 Bevorzugte Aufnahme
§ 4 Bevorzugte Ernennung/Bestellung
§ 5 Ausschreibung
§ 6 Auswahlkriterien
§ 7 Maßnahmen zum Schutz der Würde am Arbeitsplatz
§ 8 Sprachliche Gleichbehandlung
§ 9 Informationsarbeit
§ 10 Reformmaßnahmen/Zukunftsprogramme
§ 11 Ressourcen zur Unterstützung der
Gleichbehandlungsbeauftragten und Kontaktfrauen zur
Implementierung des FFP und weiterer Maßnahmen zur
Zielerreichung umfassender Chancengleichheit
§ 12 Informationsrechte
2. Hauptstück - Besondere Fördermaßnahmen
1. Maßnahmen im Bereich der Aus- und Fortbildung
§ 13 Erhöhung des Frauenanteils durch Maßnahmen der Aus- und
Fortbildung
§ 14 Vortragende und Unterrichtsmaterialien
2. Förderung des beruflichen Aufstiegs
§ 15 Laufbahn- und Karriereplanung
§ 16 Besetzung von Leitungsfunktionen
§ 17 Verbesserung der internen Information
3. Förderung des Wiedereinstiegs
§ 18 Information
§ 19 Gleitender Wiedereinstieg
4. Maßnahmen zur Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie
§ 20 Kinderbetreuungspflichten und/oder Teilzeitbeschäftigung
§ 21 Teilzeitbeschäftigung und Führungsverantwortung
5. Maßnahmen zur Erhöhung der Frauenanteile in Kommissionen und
Beiräten
§ 22 Förderung der Mitarbeit von Frauen
§ 23 Begutachtungskommissionen im Einzelfall
§ 24 In-Kraft-Treten
Anlage 1 Vertretungsbereiche der Gleichbehandlungsbeauftragten Anlage 2 Zielvorgabe zur Erhöhung des Frauenanteils