Bundesrecht konsolidiert

Navigation im Suchergebnis

Frauenförderungsplan für das Bundeskanzleramt § 0

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Frauenförderungsplan für das Bundeskanzleramt

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 190/2005 aufgehoben durch BGBl. II Nr. 411/2009

Typ

V

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

01.05.2005

Außerkrafttretensdatum

31.12.2009

Index

63/08 Sonstiges Allgemeines Dienst- und Besoldungsrecht

Beachte

materiell derogiert durch BGBl. II Nr. 411/2009

Titel

Verordnung des Bundeskanzlers betreffend den Frauenförderungsplan für das Bundeskanzleramt
StF: BGBl. II Nr. 190/2005

Präambel/Promulgationsklausel

Aufgrund des Paragraph 11 a, des Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes (B-GlBG), Bundesgesetzblatt Nr. 100 aus 1993,, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBI. römisch eins Nr. 65 aus 2004,, wird verordnet:

Frauenförderungsplan für das Bundeskanzleramt

                       INHALTSVERZEICHNIS

1. Hauptstück - Ziele und Maßnahmen zur Zielerreichung

§ 1    Ziele

§ 2    Maßnahmen zur Zielerreichung

§ 3    Bevorzugte Aufnahme

§ 4    Bevorzugte Ernennung/Bestellung

§ 5    Ausschreibung

§ 6    Auswahlkriterien

§ 7    Maßnahmen zum Schutz der Würde am Arbeitsplatz

§ 8    Sprachliche Gleichbehandlung

§ 9    Informationsarbeit

§ 10   Reformmaßnahmen/Zukunftsprogramme

§ 11   Ressourcen zur Unterstützung der

       Gleichbehandlungsbeauftragten und Kontaktfrauen zur

       Implementierung des FFP und weiterer Maßnahmen zur

       Zielerreichung umfassender Chancengleichheit

§ 12   Informationsrechte

2. Hauptstück - Besondere Fördermaßnahmen

1. Maßnahmen im Bereich der Aus- und Fortbildung

§ 13   Erhöhung des Frauenanteils durch Maßnahmen der Aus- und

       Fortbildung

§ 14   Vortragende und Unterrichtsmaterialien

2. Förderung des beruflichen Aufstiegs

§ 15   Laufbahn- und Karriereplanung

§ 16   Besetzung von Leitungsfunktionen

§ 17   Verbesserung der internen Information

3. Förderung des Wiedereinstiegs

§ 18   Information

§ 19   Gleitender Wiedereinstieg

4. Maßnahmen zur Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie

§ 20   Kinderbetreuungspflichten und/oder Teilzeitbeschäftigung

§ 21   Teilzeitbeschäftigung und Führungsverantwortung

5. Maßnahmen zur Erhöhung der Frauenanteile in Kommissionen und

Beiräten

§ 22   Förderung der Mitarbeit von Frauen

§ 23   Begutachtungskommissionen im Einzelfall

§ 24   In-Kraft-Treten

Anlage 1 Vertretungsbereiche der Gleichbehandlungsbeauftragten Anlage 2 Zielvorgabe zur Erhöhung des Frauenanteils

Schlagworte

Ausbildung, Laufbahnplanung

Zuletzt aktualisiert am

28.12.2011

Gesetzesnummer

20004145

Dokumentnummer

NOR30004514

Navigation im Suchergebnis