Bundesrecht konsolidiert

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Gesonderte Festsetzung der Pauschalvergütung des Bundes für die von Rechtsanwälten/innen erbrachten Leistungen für das Jahr 2002 Art. 1

Kurztitel

Gesonderte Festsetzung der Pauschalvergütung des Bundes für die von Rechtsanwälten/innen erbrachten Leistungen für das Jahr 2002

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 171/2005

Typ

V

§/Artikel/Anlage

Art. 1

Inkrafttretensdatum

14.06.2005

Außerkrafttretensdatum

Index

27/01 Rechtsanwälte

Text

Die Höhe der vom Bund nach Paragraph 47, Absatz 5, RAO gesondert zu zahlenden Pauschalvergütung für Leistungen der nach Paragraph 45, RAO bestellten Rechtsanwälte in überdurchschnittlich lang dauernden Verfahren nach Paragraph 16, Absatz 4, RAO wird für das Jahr 2002 mit insgesamt 1 050 984,44 Euro festgesetzt.

Zuletzt aktualisiert am

20.11.2019

Gesetzesnummer

20004132

Dokumentnummer

NOR40065292

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