Gesonderte Festsetzung der Pauschalvergütung des Bundes für die von Rechtsanwälten/innen erbrachten Leistungen für das Jahr 2002
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 171 aus 2005,
römisch fünf
Artikel eins
14.06.2005
27/01 Rechtsanwälte
Die Höhe der vom Bund nach Paragraph 47, Absatz 5, RAO gesondert zu zahlenden Pauschalvergütung für Leistungen der nach Paragraph 45, RAO bestellten Rechtsanwälte in überdurchschnittlich lang dauernden Verfahren nach Paragraph 16, Absatz 4, RAO wird für das Jahr 2002 mit insgesamt 1 050 984,44 Euro festgesetzt.
20.11.2019
20004132
NOR40065292