„Geschäftsvermittler“: natürliche oder juristische Personen oder deren Zusammenschlüsse, die – unabhängig davon, ob sie Erzeugnisse herstellen, lagern, transportieren oder auf eine andere Art in Verkehr bringen – Handelsgeschäfte vermitteln, oder die zu gewerblichen Zwecken Weinbauerzeugnisse kaufen oder verkaufen, ohne über Einrichtungen zur Lagerung dieser Erzeugnisse zu verfügen.