Absatz eins,Diese Verordnung dient der Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 884 aus 2001, mit Durchführungsbestimmungen zu den Begleitdokumenten für die Beförderung von Weinbauerzeugnissen und zu den Ein- und Ausgangsbüchern im Weinsektor, Amtsblatt Nummer L 128 vom 10.05.2001 Seite 32.