Bundesrecht konsolidiert

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Bestimmung der Förderbeiträge zur Abgeltung von Mehraufwendungen der Ökobilanzgruppenverantwortlichen § 0

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Bestimmung der Förderbeiträge zur Abgeltung von Mehraufwendungen der Ökobilanzgruppenverantwortlichen

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 533/2004

Typ

V

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

01.01.2005

Außerkrafttretensdatum

29.12.2005

Index

58/02 Energierecht

Beachte

Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen
wurde ein Außer-Kraft-Trete-Datum gesetzt (vgl. BGBl. II Nr.
470/2005).

Titel

Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit, mit der Förderbeiträge zur Abgeltung von Mehraufwendungen der Ökobilanzgruppenverantwortlichen für das Jahr 2005 bestimmt werden
StF: BGBl. II Nr. 533/2004

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des Paragraph 22, in Verbindung mit Paragraph 11, Ökostromgesetz, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 149 aus 2002,, wird im Einvernehmen mit den Bundesministern für Justiz, für Land und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft und für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz verordnet:

Gesetzesnummer

20003858

Dokumentnummer

NOR30004195

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