Bestimmung der Förderbeiträge zur Abgeltung von Mehraufwendungen der
Ökobilanzgruppenverantwortlichen
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 533 aus 2004,
01.01.2005
29.12.2005
Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen
wurde ein Außer-Kraft-Trete-Datum gesetzt vergleiche Bundesgesetzblatt römisch zwei Nr.
470 aus 2005,).
Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit, mit der Förderbeiträge zur Abgeltung von Mehraufwendungen der Ökobilanzgruppenverantwortlichen für das Jahr 2005 bestimmt werden
StF: BGBl. II Nr. 533/2004
Auf Grund des Paragraph 22, in Verbindung mit Paragraph 11, Ökostromgesetz, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 149 aus 2002,, wird im Einvernehmen mit den Bundesministern für Justiz, für Land und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft und für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz verordnet: