Kurztitel

Bestimmung der Förderbeiträge zur Abgeltung von Mehraufwendungen der

Ökobilanzgruppenverantwortlichen

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 533 aus 2004,

Inkrafttretensdatum

01.01.2005

Außerkrafttretensdatum

29.12.2005

Beachte

Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen

wurde ein Außer-Kraft-Trete-Datum gesetzt vergleiche Bundesgesetzblatt römisch zwei Nr.

470 aus 2005,).

Langtitel

Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit, mit der Förderbeiträge zur Abgeltung von Mehraufwendungen der Ökobilanzgruppenverantwortlichen für das Jahr 2005 bestimmt werden

StF: BGBl. II Nr. 533/2004

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des Paragraph 22, in Verbindung mit Paragraph 11, Ökostromgesetz, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 149 aus 2002,, wird im Einvernehmen mit den Bundesministern für Justiz, für Land und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft und für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz verordnet: