(3)Absatz 3,Werden im Zuge einer Kontrolle nicht gemäß Abs. 2 gemeldete Abweichungen festgestellt, so ist gemäß § 35 Abs. 6 und § 38 TSchG vorzugehen.Werden im Zuge einer Kontrolle nicht gemäß Absatz 2, gemeldete Abweichungen festgestellt, so ist gemäß Paragraph 35, Absatz 6 und Paragraph 38, TSchG vorzugehen.