Bundesrecht konsolidiert

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1. Tierhaltungsverordnung Anl. 5A

Kurztitel

1. Tierhaltungsverordnung

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 485/2004 zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 296/2022

Typ

V

§/Artikel/Anlage

Anl. 5A

Inkrafttretensdatum

01.01.2023

Außerkrafttretensdatum

Index

86/01 Veterinärrecht allgemein

Text

Anhang A

Tierhaltererklärung

zur Evaluierung und Optimierung der Haltung

als Bestandteil des einzelbetrieblichen, kontinuierlichen Verbesserungsprozesses

(Gültigkeit: 12 Monate)

Betrieb:   _______________________________________________

Anschrift:  _______________________________________________

                           _______________________________________________

LFBIS Nr.:  _______________________________________________

Teilnahme am Tiergesundheitsdienst: □ Ja    □ Nein

In meinem Schweinebetrieb gibt es die folgenden Tierkategorien:

□ Zuchtsauen mit Saugferkel

□ Absetzferkel

□ Jungsauen, Jungeber

□ Mastschweine

1.       Ergebnis der Erhebung von Schwanz- und Ohrverletzungen:

         In meinem Betrieb sind Schwanz-/Ohrverletzungen in folgenden Produktionsstufen  aufgetreten:

                  □ Saugferkel im Ausmaß von __%

                  □ Absetzferkel im Ausmaß von __%

                  □ Jungsauen, Jungeber im Ausmaß von __%

                  □ Mastschweine im Ausmaß von __%

2.       In meinem Schweinebetrieb wurde eine standardisierte Risikoanalyse nach den Vorgaben der  Leitlinie „Risikoanalyse und Optimierungsmaßnahmen zur Verringerung des Risikos von  Schwanzbeißen bei Schweinen“ abgeschlossen. Diese umfasst alle unten angeführten Bereiche.

Optimierungsbedarf:

Tierbeobachtung und Maßnahmen

Beschäftigungsmaterial

Stallklima

Tiergesundheit

Ernährung

Struktur uns Sauberkeit der Bucht

Wettbewerb um Ressourcen (Platzangebot, Haltung)

         □ Geeignete Optimierungsmaßnahmen werden/wurden eingeleitet.

         □ Art der eingeleiteten Optimierungsmaßnahmen:

         ___________________________________________________

         ___________________________________________________

         □ Teilnahme an einem TGD-Programm im Sinne des Punktes 2.11.3. der Anlage 5 der 1.  Tierhaltungsverordnung

                                    □ Ja             □ Nein

3.       In meinem Schweinebetrieb ist für den Gesamtbestand das Kürzen der Schwänze derzeit  unerlässlich, da

         a) in meinem Betrieb Schwanz-/Ohrverletzungen in folgenden Produktionsstufen aufgetreten  sind (jeweils > 2% der Tiere im Vorjahr):

                  □ Saugferkel

                  □ Absetzferkel

                  □ Jungsauen, Jungeber

                  □ Mastschweine

         und/oder

         b) aus einem/mehreren Fremdbetrieb/en die Unerlässlichkeit dargelegt wurde, (eine/mehrere)  entsprechende gültige Tierhalter-Erklärung/en liegt/liegen vor.

4.       □ In meinem Schweinebestand wird seit _______ eine unkupierte Kontrollgruppe gehalten.

5.       □ In meinem Schweinebestand werde ich gemäß Punkt 2.11.1.3. Anlage 5 der 1.  Tierhaltungsverordnung ab ________ nachweislich eine unkupierte Kontrollgruppe halten (Zu  diesem Zeitpunkt wird eine Bucht mit mindestens acht unkupierten Tieren belegt; unkupierte  Schweine werden dauerhaft zB über eine farbige Markierung der Ohrmarke gekennzeichnet).

Ort, Datum   ______________________________________

Unterschrift Tierhalter/in  ______________________________________

Unterschrift Tierarzt/Tierärztin*  ______________________________________

Unterschrift Berater/in*   ______________________________________

* Die Unterschrift durch den/die Tierhalter/in ist verpflichtend, die Bestätigung durch den Tierarzt/Berater, die Tierärztin/Beraterin ist freiwillig.“

Im RIS seit

03.08.2022

Zuletzt aktualisiert am

03.08.2022

Gesetzesnummer

20003820

Dokumentnummer

NOR40246551

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