Kurztitel

1. Tierhaltungsverordnung

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 485 aus 2004, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 296 aus 2022,

Typ

V

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage 5 A,

Inkrafttretensdatum

01.01.2023

Index

86/01 Veterinärrecht allgemein

Text

Anhang A

Tierhaltererklärung

zur Evaluierung und Optimierung der Haltung

als Bestandteil des einzelbetrieblichen, kontinuierlichen Verbesserungsprozesses

(Gültigkeit: 12 Monate)

Betrieb:   _______________________________________________

Anschrift:  _______________________________________________

                                          _______________________________________________

LFBIS Nr.:  _______________________________________________

Teilnahme am Tiergesundheitsdienst: □ Ja       □ Nein

In meinem Schweinebetrieb gibt es die folgenden Tierkategorien:

□ Zuchtsauen mit Saugferkel

□ Absetzferkel

□ Jungsauen, Jungeber

□ Mastschweine

1.          Ergebnis der Erhebung von Schwanz- und Ohrverletzungen:

              In meinem Betrieb sind Schwanz-/Ohrverletzungen in folgenden Produktionsstufen  aufgetreten:

                            □ Saugferkel im Ausmaß von __%

                            □ Absetzferkel im Ausmaß von __%

                            □ Jungsauen, Jungeber im Ausmaß von __%

                            □ Mastschweine im Ausmaß von __%

2.           In meinem Schweinebetrieb wurde eine standardisierte Risikoanalyse nach den Vorgaben der  Leitlinie „Risikoanalyse und Optimierungsmaßnahmen zur Verringerung des Risikos von  Schwanzbeißen bei Schweinen“ abgeschlossen. Diese umfasst alle unten angeführten Bereiche.

Optimierungsbedarf:

Tierbeobachtung und Maßnahmen

Beschäftigungsmaterial

Stallklima

Tiergesundheit

Ernährung

Struktur uns Sauberkeit der Bucht

Wettbewerb um Ressourcen (Platzangebot, Haltung)

              □ Geeignete Optimierungsmaßnahmen werden/wurden eingeleitet.

              □ Art der eingeleiteten Optimierungsmaßnahmen:

              ___________________________________________________

              ___________________________________________________

              □ Teilnahme an einem TGD-Programm im Sinne des Punktes 2.11.3. der Anlage 5 der 1.  Tierhaltungsverordnung

                                                        □ Ja                     □ Nein

3.          In meinem Schweinebetrieb ist für den Gesamtbestand das Kürzen der Schwänze derzeit  unerlässlich, da

              a) in meinem Betrieb Schwanz-/Ohrverletzungen in folgenden Produktionsstufen aufgetreten  sind (jeweils > 2% der Tiere im Vorjahr):

                            □ Saugferkel

                            □ Absetzferkel

                            □ Jungsauen, Jungeber

                            □ Mastschweine

              und/oder

              b) aus einem/mehreren Fremdbetrieb/en die Unerlässlichkeit dargelegt wurde, (eine/mehrere)  entsprechende gültige Tierhalter-Erklärung/en liegt/liegen vor.

4.          □ In meinem Schweinebestand wird seit _______ eine unkupierte Kontrollgruppe gehalten.

5.          □ In meinem Schweinebestand werde ich gemäß Punkt 2.11.1.3. Anlage 5 der 1.  Tierhaltungsverordnung ab ________ nachweislich eine unkupierte Kontrollgruppe halten (Zu  diesem Zeitpunkt wird eine Bucht mit mindestens acht unkupierten Tieren belegt; unkupierte  Schweine werden dauerhaft zB über eine farbige Markierung der Ohrmarke gekennzeichnet).

Ort, Datum   ______________________________________

Unterschrift Tierhalter/in  ______________________________________

Unterschrift Tierarzt/Tierärztin*  ______________________________________

Unterschrift Berater/in*   ______________________________________

* Die Unterschrift durch den/die Tierhalter/in ist verpflichtend, die Bestätigung durch den Tierarzt/Berater, die Tierärztin/Beraterin ist freiwillig.“

Zuletzt aktualisiert am

03.08.2022

Gesetzesnummer

20003820

Dokumentnummer

NOR40246551