1. Tierhaltungsverordnung
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 485 aus 2004, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 296 aus 2022,
V
Anlage 5 A,
01.01.2023
86/01 Veterinärrecht allgemein
Tierhaltererklärung zur Evaluierung und Optimierung der Haltung als Bestandteil des einzelbetrieblichen, kontinuierlichen Verbesserungsprozesses(Gültigkeit: 12 Monate)Betrieb: _______________________________________________ Anschrift: _______________________________________________ _______________________________________________ LFBIS Nr.: _______________________________________________ Teilnahme am Tiergesundheitsdienst: □ Ja □ Nein In meinem Schweinebetrieb gibt es die folgenden Tierkategorien: □ Zuchtsauen mit Saugferkel □ Absetzferkel □ Jungsauen, Jungeber □ Mastschweine 1. Ergebnis der Erhebung von Schwanz- und Ohrverletzungen: In meinem Betrieb sind Schwanz-/Ohrverletzungen in folgenden Produktionsstufen aufgetreten: □ Saugferkel im Ausmaß von __% □ Absetzferkel im Ausmaß von __% □ Jungsauen, Jungeber im Ausmaß von __% □ Mastschweine im Ausmaß von __% 2. In meinem Schweinebetrieb wurde eine standardisierte Risikoanalyse nach den Vorgaben der Leitlinie „Risikoanalyse und Optimierungsmaßnahmen zur Verringerung des Risikos von Schwanzbeißen bei Schweinen“ abgeschlossen. Diese umfasst alle unten angeführten Bereiche.
□ Geeignete Optimierungsmaßnahmen werden/wurden eingeleitet. □ Art der eingeleiteten Optimierungsmaßnahmen: ___________________________________________________ ___________________________________________________ □ Teilnahme an einem TGD-Programm im Sinne des Punktes 2.11.3. der Anlage 5 der 1. Tierhaltungsverordnung □ Ja □ Nein 3. In meinem Schweinebetrieb ist für den Gesamtbestand das Kürzen der Schwänze derzeit unerlässlich, da a) in meinem Betrieb Schwanz-/Ohrverletzungen in folgenden Produktionsstufen aufgetreten sind (jeweils > 2% der Tiere im Vorjahr): □ Saugferkel □ Absetzferkel □ Jungsauen, Jungeber □ Mastschweine und/oder b) aus einem/mehreren Fremdbetrieb/en die Unerlässlichkeit dargelegt wurde, (eine/mehrere) entsprechende gültige Tierhalter-Erklärung/en liegt/liegen vor. 4. □ In meinem Schweinebestand wird seit _______ eine unkupierte Kontrollgruppe gehalten. 5. □ In meinem Schweinebestand werde ich gemäß Punkt 2.11.1.3. Anlage 5 der 1. Tierhaltungsverordnung ab ________ nachweislich eine unkupierte Kontrollgruppe halten (Zu diesem Zeitpunkt wird eine Bucht mit mindestens acht unkupierten Tieren belegt; unkupierte Schweine werden dauerhaft zB über eine farbige Markierung der Ohrmarke gekennzeichnet). Ort, Datum ______________________________________ Unterschrift Tierhalter/in ______________________________________ Unterschrift Tierarzt/Tierärztin* ______________________________________ Unterschrift Berater/in* ______________________________________ * Die Unterschrift durch den/die Tierhalter/in ist verpflichtend, die Bestätigung durch den Tierarzt/Berater, die Tierärztin/Beraterin ist freiwillig.“ | ||||||||||||||||||
03.08.2022
20003820
NOR40246551