Begleitende Dokumente
-
Hauptdokument
Kurztitel
Zivilrechts-Mediations-Ausbildungsverordnung
Typ
V
§/Artikel/Anlage
§ 4
Inkrafttretensdatum
23.01.2004
Außerkrafttretensdatum
Abkürzung
ZivMediat-AV
Index
22/04 Sonstiges Zivilprozess, Außerstreitiges Verfahren
Beachte
Zum In-Kraft-Treten vgl. § 6.
Text
Inhalt
§ 4.Paragraph 4,
(1)Absatz eins,Die theoretische Ausbildung umfasst die jeweils in Teil 1 der Anlagen und die anwendungsorientierte Ausbildung die jeweils in Teil 2 der Anlagen angeführten Ausbildungsinhalte im dort festgelegten Mindestausmaß.
(2)Absatz 2,Die anwendungsorientierte Ausbildung umfasst auch die praktische Umsetzung der theoretischen Ausbildungsinhalte unter Anleitung, Unterstützung und Kontrolle der Auszubildenden.
(3)Absatz 3,Theoretische Ausbildung darf mit anwendungsorientierter Ausbildung verbunden werden, doch sind die theoretischen und die anwendungsorientierten Ausbildungsinhalte in den Zeugnissen getrennt anzuführen.
Zuletzt aktualisiert am
11.10.2012
Gesetzesnummer
20003180
Dokumentnummer
NOR40049503