§ 1 Der Pauschalbetrag für die Überprüfung von Personen, die Zugang zu Informationen erhalten sollen und einer Sicherheitsüberprüfung gemäß §§ 55 bis 55b der Sicherheitspolizeigesetzes, BGBl. Nr. 566/1991 zu unterziehen sind, beträgt für die Stufe “vertraulich” 247,09 Euro, für die Stufe “geheim” 494,18 Euro und für die Stufe “streng geheim” 741,26 Euro.Paragraph eins, Der Pauschalbetrag für die Überprüfung von Personen, die Zugang zu Informationen erhalten sollen und einer Sicherheitsüberprüfung gemäß Paragraphen 55 bis 55 b der Sicherheitspolizeigesetzes, Bundesgesetzblatt Nr. 566 aus 1991, zu unterziehen sind, beträgt für die Stufe “vertraulich” 247,09 Euro, für die Stufe “geheim” 494,18 Euro und für die Stufe “streng geheim” 741,26 Euro.