Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
AGES – Übertragungsverordnung 2004
Typ
V
§/Artikel/Anlage
§ 2
Inkrafttretensdatum
01.04.2004
Außerkrafttretensdatum
Index
82/05 Lebensmittelrecht
Text
§ 2.Paragraph 2,
Zur Erfüllung der in § 1 angeführten Aufgaben hat die AGES betreffend die Be- und Verarbeitung von Lebensmitteln, insbesondere von Milch, geeignete Sachmittel sowie geeignetes Personal (ausgenommen solchen Personals, für das spezifische Ausbildungserfordernisse erforderlich sind) zur Erbringung von Tätigkeiten in folgenden Gegenständen zu stellen: Zur Erfüllung der in Paragraph eins, angeführten Aufgaben hat die AGES betreffend die Be- und Verarbeitung von Lebensmitteln, insbesondere von Milch, geeignete Sachmittel sowie geeignetes Personal (ausgenommen solchen Personals, für das spezifische Ausbildungserfordernisse erforderlich sind) zur Erbringung von Tätigkeiten in folgenden Gegenständen zu stellen:
Chemisches und lebensmittelchemisches Laboratorium;
Mikrobiologisches Laboratorium;
Lebensmittel- und biotechnologisches Laboratorium;
Chemisches und biotechnologisches Laboratorium;
Landwirtschaftlich- technologisches Praktikum;
Landwirtschaftliches Praktikum.
Schlagworte
Bearbeitung
Zuletzt aktualisiert am
31.10.2017
Gesetzesnummer
20003568
Dokumentnummer
NOR40055646