Bundesrecht konsolidiert

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Betriebliche Vorsorgekassen-Quartalsausweisverordnung § 2

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Betriebliche Vorsorgekassen-Quartalsausweisverordnung

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 253/2004

Typ

V

§/Artikel/Anlage

§ 2

Inkrafttretensdatum

18.06.2004

Außerkrafttretensdatum

29.04.2008

Abkürzung

BVQA-V

Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
67 Versorgungsrecht

Beachte

Erstmals auf den Quartalsausweis zum 30. Juni 2004 anzuwenden
(vgl. § 5).

Text

Mitarbeitervorsorgekassengeschäft

Paragraph 2, Die Quartalsausweise haben für das Mitarbeitervorsorgekassengeschäft zu enthalten:

1. Angaben betreffend Eigenmittel im Sinne von Paragraph 23, BWG in Verbindung mit Paragraph 20, BMVG gemäß der Gliederung in der Anlage 1 und 2. Angaben im Sinne des Paragraph 30, BMVG betreffend die Vermögensaufstellung jeder Veranlagungsgemeinschaft gemäß der Gliederung in den Anlagen 2 und 3.

Anmerkung Anlagen werden nicht dargestellt)

Zuletzt aktualisiert am

27.05.2008

Gesetzesnummer

20003415

Dokumentnummer

NOR40053292

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