Betriebliche Vorsorgekassen-Quartalsausweisverordnung
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 253 aus 2004,
Paragraph 2
18.06.2004
29.04.2008
Erstmals auf den Quartalsausweis zum 30. Juni 2004 anzuwenden
vergleiche Paragraph 5,).
Mitarbeitervorsorgekassengeschäft
Paragraph 2, Die Quartalsausweise haben für das Mitarbeitervorsorgekassengeschäft zu enthalten:
1. Angaben betreffend Eigenmittel im Sinne von Paragraph 23, BWG in Verbindung mit Paragraph 20, BMVG gemäß der Gliederung in der Anlage 1 und 2. Angaben im Sinne des Paragraph 30, BMVG betreffend die Vermögensaufstellung jeder Veranlagungsgemeinschaft gemäß der Gliederung in den Anlagen 2 und 3.
Anmerkung Anlagen werden nicht dargestellt)