Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Leit-Ethikkommissions-Verordnung
Typ
V
§/Artikel/Anlage
§ 5
Inkrafttretensdatum
18.05.2004
Außerkrafttretensdatum
29.11.2024
Index
82/04 Apotheken, Arzneimittel
Text
§ 5.Paragraph 5,
(1)Absatz eins,Die Ethikkommission muss über eine im Volltext im Internet veröffentlichte Geschäftsordnung verfügen.
(2)Absatz 2,Die Geschäftsordnung hat jedenfalls vorzusehen:
das Verfahren, nach dem Beschlüsse und Entscheidungen getroffen werden,
Regeln für den Fall von Interessenskonflikten ihrer Mitglieder,
Maßnahmen zur Sicherung des vertraulichen Umgangs der Mitglieder mit den in Ausübung ihrer Tätigkeit in der Ethikkommission bekannt gewordenen Daten, und
die Bereiche, für die Standard-Verfahrens-Anweisungen (Standard Operating Procedures, SOPs) festzulegen sind.
(3)Absatz 3,Die gemäß § 41a Arzneimittelgesetz vorgesehenen Sitzungstermine und Stichtage sind im Internet zu veröffentlichen.Die gemäß Paragraph 41 a, Arzneimittelgesetz vorgesehenen Sitzungstermine und Stichtage sind im Internet zu veröffentlichen.
Zuletzt aktualisiert am
29.11.2024
Gesetzesnummer
20003352
Dokumentnummer
NOR40052102