Bundesrecht konsolidiert

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Gesonderte Festsetzung der Pauschalvergütung des Bundes für die von Rechtsanwälten erbrachten Leistungen für das Jahr 2001 Art. 1

Kurztitel

Gesonderte Festsetzung der Pauschalvergütung des Bundes für die von Rechtsanwälten erbrachten Leistungen für das Jahr 2001

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 118/2004

Typ

V

§/Artikel/Anlage

Art. 1

Inkrafttretensdatum

11.03.2004

Außerkrafttretensdatum

Index

27/01 Rechtsanwälte

Text

Die Höhe der vom Bund nach Paragraph 47, Absatz 5, RAO gesondert zu zahlenden Pauschalvergütung für Leistungen der nach Paragraph 45, RAO bestellten Rechtsanwälte in überdurchschnittlich lang dauernden Verfahren nach Paragraph 16, Absatz 4, RAO wird für das Jahr 2001 mit insgesamt 1 295 054,44 €

festgesetzt.

Zuletzt aktualisiert am

20.11.2019

Gesetzesnummer

20003241

Dokumentnummer

NOR40050732

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