Gesonderte Festsetzung der Pauschalvergütung des Bundes für die von Rechtsanwälten erbrachten Leistungen für das Jahr 2001
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 118 aus 2004,
römisch fünf
Artikel eins
11.03.2004
27/01 Rechtsanwälte
Die Höhe der vom Bund nach Paragraph 47, Absatz 5, RAO gesondert zu zahlenden Pauschalvergütung für Leistungen der nach Paragraph 45, RAO bestellten Rechtsanwälte in überdurchschnittlich lang dauernden Verfahren nach Paragraph 16, Absatz 4, RAO wird für das Jahr 2001 mit insgesamt 1 295 054,44 €
festgesetzt.
20.11.2019
20003241
NOR40050732