Kurztitel

Gesonderte Festsetzung der Pauschalvergütung des Bundes für die von Rechtsanwälten erbrachten Leistungen für das Jahr 2001

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 118 aus 2004,

Typ

römisch fünf

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel eins

Inkrafttretensdatum

11.03.2004

Index

27/01 Rechtsanwälte

Text

Die Höhe der vom Bund nach Paragraph 47, Absatz 5, RAO gesondert zu zahlenden Pauschalvergütung für Leistungen der nach Paragraph 45, RAO bestellten Rechtsanwälte in überdurchschnittlich lang dauernden Verfahren nach Paragraph 16, Absatz 4, RAO wird für das Jahr 2001 mit insgesamt 1 295 054,44 €

festgesetzt.

Zuletzt aktualisiert am

20.11.2019

Gesetzesnummer

20003241

Dokumentnummer

NOR40050732