Bundesrecht konsolidiert

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Neufestsetzung einer Pauschalvergütung des Bundes für Leistungen von Rechtsanwälten Art. 1

Kurztitel

Neufestsetzung einer Pauschalvergütung des Bundes für Leistungen von Rechtsanwälten

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 569/2003

Typ

V

§/Artikel/Anlage

Art. 1

Inkrafttretensdatum

24.12.2003

Außerkrafttretensdatum

Index

27/01 Rechtsanwälte

Text

Die Höhe der vom Bund nach Paragraph 47, Absatz eins und 3 RAO zu zahlenden Pauschalvergütung für Leistungen der nach Paragraph 45, RAO bestellten Rechtsanwälte wird für das Jahr 2003 sowie die folgenden Jahre mit 15 000 000 Euro jährlich festgesetzt.

Zuletzt aktualisiert am

20.11.2019

Gesetzesnummer

20003076

Dokumentnummer

NOR40047953

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