Neufestsetzung einer Pauschalvergütung des Bundes für Leistungen von Rechtsanwälten
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 569 aus 2003,
römisch fünf
Artikel eins
24.12.2003
27/01 Rechtsanwälte
Die Höhe der vom Bund nach Paragraph 47, Absatz eins und 3 RAO zu zahlenden Pauschalvergütung für Leistungen der nach Paragraph 45, RAO bestellten Rechtsanwälte wird für das Jahr 2003 sowie die folgenden Jahre mit 15 000 000 Euro jährlich festgesetzt.
20.11.2019
20003076
NOR40047953