(1)Absatz eins,Klassifizierte Geschäftsstücke der Klassifizierungsstufen VERTRAULICH, GEHEIM und STRENG GEHEIM sind in einem hiefür vorgesehenen Register (Muster: Anlage 1) zu verbuchen. Dabei ist jedes Geschäftsstück mit einer eigenen Geschäftszahl zu versehen, der Name des Dokuments, die Ausfertigungsnummer, sein Datum und die jeweilige Klassifizierungsstufe anzugeben.