(4)Absatz 4,Unter Verwendung im Sinne des Abs. 1 ist die Bereithaltung und der Einsatz von Wurfscheiben zu verstehen, unabhängig davon, von wem diese vorgenommen werden (z.B. von öffentlichen Einrichtungen oder von privaten Institutionen in oder ohne Ertragsabsicht sowie von natürlichen oder juristischen Personen).Unter Verwendung im Sinne des Absatz eins, ist die Bereithaltung und der Einsatz von Wurfscheiben zu verstehen, unabhängig davon, von wem diese vorgenommen werden (z.B. von öffentlichen Einrichtungen oder von privaten Institutionen in oder ohne Ertragsabsicht sowie von natürlichen oder juristischen Personen).