Zeugnisse über eine ununterbrochene dreijährige einschlägige Tätigkeit als Selbstständiger oder als Betriebsleiter, wenn der Gewerbeanmelder für die betreffende Tätigkeit eine vorherige mindestens dreijährige Ausbildung wie in Z 1a, 2a, 3a oder 4a oder eine vorherige mindestens dreijährige Ausbildung mit vergleichbarer Schwerpunktsetzung nachweist, oderZeugnisse über eine ununterbrochene dreijährige einschlägige Tätigkeit als Selbstständiger oder als Betriebsleiter, wenn der Gewerbeanmelder für die betreffende Tätigkeit eine vorherige mindestens dreijährige Ausbildung wie in Ziffer eins a, 2 a, 3 a, oder 4a oder eine vorherige mindestens dreijährige Ausbildung mit vergleichbarer Schwerpunktsetzung nachweist, oder