Bundesrecht konsolidiert

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Fitnessbetreuung-Ausbildungsordnung § 1

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Fitnessbetreuung-Ausbildungsordnung

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 372/2003

Typ

V

§/Artikel/Anlage

§ 1

Inkrafttretensdatum

01.07.2003

Außerkrafttretensdatum

15.06.2005

Index

50/04 Berufsausbildung

Text

Lehrberuf Fitnessbetreuung

Paragraph eins, (1) Der Lehrberuf Fitnessbetreuung ist mit einer Lehrzeit von drei Jahren eingerichtet.

  1. Absatz 2,In den Lehrverträgen, Lehrzeugnissen, Lehrabschlussprüfungszeugnissen und Lehrbriefen ist der Lehrberuf in der dem Geschlecht des Lehrberufs entsprechenden Form (Fitnessbetreuer oder Fitnessbetreuerin) zu bezeichnen.

Gesetzesnummer

20002883

Dokumentnummer

NOR40044584

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