Absatz 2,In den Lehrverträgen, Lehrzeugnissen, Lehrabschlussprüfungszeugnissen und Lehrbriefen ist der Lehrberuf in der dem Geschlecht des Lehrberufs entsprechenden Form (Fitnessbetreuer oder Fitnessbetreuerin) zu bezeichnen.
Fitnessbetreuung-Ausbildungsordnung
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 372 aus 2003,
Paragraph eins
01.07.2003
15.06.2005
Lehrberuf Fitnessbetreuung
Paragraph eins, (1) Der Lehrberuf Fitnessbetreuung ist mit einer Lehrzeit von drei Jahren eingerichtet.