Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Universitäten-Rechnungsabschlussverordnung
Typ
V
§/Artikel/Anlage
§ 15
Inkrafttretensdatum
12.11.2010
Außerkrafttretensdatum
Abkürzung
URAV
Index
72/01 Hochschulorganisation
Text
Veröffentlichung
§ 15.Paragraph 15,
Der im Mitteilungsblatt gemäß § 20 Abs. 6 Z 3 UG kundzumachende Rechnungsabschluss hat die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung sowie die „Angaben und Erläuterungen“ zu umfassen. Der im Mitteilungsblatt gemäß Paragraph 20, Absatz 6, Ziffer 3, UG kundzumachende Rechnungsabschluss hat die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung sowie die „Angaben und Erläuterungen“ zu umfassen.
Schlagworte
Anschaffungskosten
Im RIS seit
18.11.2010
Zuletzt aktualisiert am
06.07.2023
Gesetzesnummer
20002762
Dokumentnummer
NOR40122644