die erfolgreiche Absolvierung von
mindestens 240 Stunden “Methodik der Lebens- und Sozialberatung” und
mindestens 80 Stunden “Krisenintervention” und
mindestens 16 Stunden “Berufsethik und Berufsidentität” und
mindestens 16 Stunden “Betriebswirtschaftliche Grundlagen” und
mindestens 24 Stunden “Rechtliche Fragen im Zusammenhang mit der Lebens- und Sozialberatung”
bei einer Ausbildungseinrichtung, deren Lehrgangsveranstaltung gemäß § 119 Abs. 5 GewO 1994 vom Allgemeinen Fachverband des Gewerbes genehmigt wurde (§ 5 Abs. 1), sofern diese Ausbildungsschritte nicht Teil der unter lit. a genannten Ausbildungsgänge waren, undbei einer Ausbildungseinrichtung, deren Lehrgangsveranstaltung gemäß Paragraph 119, Absatz 5, GewO 1994 vom Allgemeinen Fachverband des Gewerbes genehmigt wurde (Paragraph 5, Absatz eins,), sofern diese Ausbildungsschritte nicht Teil der unter Litera a, genannten Ausbildungsgänge waren, und