Zeugnisse über die erfolgreich abgelegte Ausbildung nach § 2 oder 2. Zeugnisse über den erfolgreichen Besuch einer berufsbildendenZeugnisse über die erfolgreich abgelegte Ausbildung nach Paragraph 2, oder 2. Zeugnisse über den erfolgreichen Besuch einer berufsbildenden
höheren Schule oder deren Sonderformen, deren Ausbildung im Bereich Chemie oder Chemieingenieurwesen mit einem für das reglementierte Gewerbe spezifischen Schwerpunkt liegt,