Bundesrecht konsolidiert

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Bestimmung der Förderbeiträge zur Abgeltung von Mehraufwendungen der Ökobilanzgruppenverantwortlichen § 0

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Bestimmung der Förderbeiträge zur Abgeltung von Mehraufwendungen der Ökobilanzgruppenverantwortlichen

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 507/2002

Typ

V

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

01.01.2003

Außerkrafttretensdatum

31.12.2003

Index

58/02 Energierecht

Beachte

Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen
wurde ein Außer-Kraft-Trete-Datum gesetzt
(vgl. BGBl. II Nr. 642/2003).

Titel

Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit, mit der Förderbeiträge zur Abgeltung von Mehraufwendungen der Ökobilanzgruppenverantwortlichen bestimmt werden
StF: BGBl. II Nr. 507/2002

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des Paragraph 22, in Verbindung mit Paragraph 11, Ökostromgesetz, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 149 aus 2002,, wird im Einvernehmen mit den Bundesministern für Justiz und für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft und nach Zustimmung der von der Landeshauptmännerkonferenz eingesetzten Arbeitsgruppe verordnet:

Gesetzesnummer

20002388

Dokumentnummer

NOR30002623

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