Bestimmung der Förderbeiträge zur Abgeltung von Mehraufwendungen der
Ökobilanzgruppenverantwortlichen
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 507 aus 2002,
01.01.2003
31.12.2003
Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen
wurde ein Außer-Kraft-Trete-Datum gesetzt
vergleiche Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 642 aus 2003,).
Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit, mit der Förderbeiträge zur Abgeltung von Mehraufwendungen der Ökobilanzgruppenverantwortlichen bestimmt werden
StF: BGBl. II Nr. 507/2002
Auf Grund des Paragraph 22, in Verbindung mit Paragraph 11, Ökostromgesetz, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 149 aus 2002,, wird im Einvernehmen mit den Bundesministern für Justiz und für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft und nach Zustimmung der von der Landeshauptmännerkonferenz eingesetzten Arbeitsgruppe verordnet: