Kurztitel

Bestimmung der Förderbeiträge zur Abgeltung von Mehraufwendungen der

Ökobilanzgruppenverantwortlichen

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 507 aus 2002,

Inkrafttretensdatum

01.01.2003

Außerkrafttretensdatum

31.12.2003

Beachte

Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen

wurde ein Außer-Kraft-Trete-Datum gesetzt

vergleiche Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 642 aus 2003,).

Langtitel

Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit, mit der Förderbeiträge zur Abgeltung von Mehraufwendungen der Ökobilanzgruppenverantwortlichen bestimmt werden

StF: BGBl. II Nr. 507/2002

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des Paragraph 22, in Verbindung mit Paragraph 11, Ökostromgesetz, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 149 aus 2002,, wird im Einvernehmen mit den Bundesministern für Justiz und für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft und nach Zustimmung der von der Landeshauptmännerkonferenz eingesetzten Arbeitsgruppe verordnet: