(3)Absatz 3,Die Anmeldung zur automationsunterstützten Datenübermittlung hat nach § 18 § 3 FOnV 2006, jedoch ausschließlich persönlich, zu erfolgen.Die Anmeldung zur automationsunterstützten Datenübermittlung hat nach Paragraph 18, Paragraph 3, FOnV 2006, jedoch ausschließlich persönlich, zu erfolgen.