Bundesrecht konsolidiert

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Bestimmung des Straßenverlaufes der A 2 Süd Autobahn – Anschlussstelle „Feldkirchen/Flughafen Graz“ im Bereich der Marktgemeinde Feldkirchen bei Graz Art. 1

Kurztitel

Bestimmung des Straßenverlaufes der A 2 Süd Autobahn – Anschlussstelle „Feldkirchen/Flughafen Graz“ im Bereich der Marktgemeinde Feldkirchen bei Graz

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 344/2002

Typ

V

§/Artikel/Anlage

Art. 1

Inkrafttretensdatum

21.09.2002

Außerkrafttretensdatum

Index

96/01 Bundesstraßengesetz 1971

Text

Die Anschlussstelle “Feldkirchen/Flughafen Graz” der A 2 Süd Autobahn wird im Bereich der Marktgemeinde Feldkirchen bei Graz wie folgt bestimmt:

Die neu herzustellende Anschlussstelle liegt zwischen AB-km 183,153 und AB-km 183,692 und stellt über ihre Zu- und Abfahrtsrampen die Verbindung mit der Landesstraße L 379 her.

Im einzelnen ist der Verlauf der neu herzustellenden Rampen aus den aufliegenden Planunterlagen (Verordnungsplan GZ 2a 10 A 5/98-38 im Maßstab 1 : 1 000) zu ersehen. - Die Festlegung der Straßenachsen erfolgt auf Grundlage des vom Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie mit Erlass Zl. 816.502/24-III/A/2-00 vom 12. Dezember 2000 genehmigten Einreichprojektes.

Die vorgenannten Planunterlagen, Projektsunterlagen sowie die Beilage 1 und 2 zum Erlass Zl. 316.502/43-III/6-02 vom 22. August 2002, welche die schriftliche Darlegung der wesentlichen Entscheidungsgründe unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Umweltverträglichkeitsprüfung im vereinfachten Verfahren und die daraus resultierenden Maßnahmen enthält, liegen beim Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie, Sektion römisch drei, Abteilung 6, im Regierungsgebäude, 1010 Wien, Stubenring 1, 5. Stock, Zimmer 81, beim Amt der Steiermärkischen Landesregierung sowie in der Marktgemeinde Feldkirchen bei Graz zur öffentlichen Einsicht auf.

Paragraph 15, Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung. Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.

Schlagworte

Zufahrtsrampe

Zuletzt aktualisiert am

25.02.2026

Gesetzesnummer

20002181

Dokumentnummer

NOR40035727

European Legislation Identifier (ELI)

https://ris.bka.gv.at/eli/bgbl/ii/2002/344/A1/NOR40035727

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