Bestimmung des Straßenverlaufes der A 2 Süd Autobahn – Anschlussstelle „Feldkirchen/Flughafen Graz“ im Bereich der Marktgemeinde Feldkirchen bei Graz
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 344 aus 2002,
römisch fünf
Artikel eins
21.09.2002
96/01 Bundesstraßengesetz 1971
Die Anschlussstelle “Feldkirchen/Flughafen Graz” der A 2 Süd Autobahn wird im Bereich der Marktgemeinde Feldkirchen bei Graz wie folgt bestimmt:
Die neu herzustellende Anschlussstelle liegt zwischen AB-km 183,153 und AB-km 183,692 und stellt über ihre Zu- und Abfahrtsrampen die Verbindung mit der Landesstraße L 379 her.
Im einzelnen ist der Verlauf der neu herzustellenden Rampen aus den aufliegenden Planunterlagen (Verordnungsplan GZ 2a 10 A 5/98-38 im Maßstab 1 : 1 000) zu ersehen. - Die Festlegung der Straßenachsen erfolgt auf Grundlage des vom Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie mit Erlass Zl. 816.502/24-III/A/2-00 vom 12. Dezember 2000 genehmigten Einreichprojektes.
Die vorgenannten Planunterlagen, Projektsunterlagen sowie die Beilage 1 und 2 zum Erlass Zl. 316.502/43-III/6-02 vom 22. August 2002, welche die schriftliche Darlegung der wesentlichen Entscheidungsgründe unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Umweltverträglichkeitsprüfung im vereinfachten Verfahren und die daraus resultierenden Maßnahmen enthält, liegen beim Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie, Sektion römisch drei, Abteilung 6, im Regierungsgebäude, 1010 Wien, Stubenring 1, 5. Stock, Zimmer 81, beim Amt der Steiermärkischen Landesregierung sowie in der Marktgemeinde Feldkirchen bei Graz zur öffentlichen Einsicht auf.
Paragraph 15, Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung. Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.
Zufahrtsrampe
25.02.2026
20002181
NOR40035727