Bundesrecht konsolidiert

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Frauenförderungsplan des BMsSG § 0

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Frauenförderungsplan des BMsSG

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 337/2002 aufgehoben durch BGBl. II Nr. 7/2006

Typ

V

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

01.07.2002

Außerkrafttretensdatum

31.12.2005

Index

63/08 Sonstiges Allgemeines Dienst- und Besoldungsrecht

Beachte

materiell derogiert durch BGBl. II Nr. 7/2006

Titel

Verordnung des Bundesministers für soziale Sicherheit und Generationen betreffend den Frauenförderungsplan des Bundesministeriums für soziale Sicherheit und Generationen
StF: BGBl. II Nr. 337/2002

Änderung

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des Paragraph 41, des Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes (B-GBG), Bundesgesetzblatt Nr. 100 aus 1993,, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 87 aus 2001,, wird verordnet:

Frauenförderungsplan des Bundesministeriums für soziale Sicherheit

und Generationen

Inhaltsverzeichnis

Präambel

  1. Ziffer eins
    Hauptstück - Ziele und Maßnahmen zur Zielerreichung

1. Ziele

§ 1     Ziele

2. Maßnahmen zur Zielerreichung

§ 2     Gleichbehandlung und Frauenförderung als Teil der

        Organisationsentwicklung

§ 3     Maßnahmen zum Schutz der Würde am Arbeitsplatz

§ 4     Sprachliche Gleichbehandlung

§ 5     Informationsarbeit

§ 6     Ressourcen

§ 7     Informationsrechte

2. Hauptstück - Besondere Fördermaßnahmen

1. Maßnahmen zur Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie

§ 8     Kinderbetreuung und/oder Teilzeitbeschäftigung

§ 9     Teilzeitbeschäftigung und Führungsverantwortung

§ 10    Kinderbetreuungseinrichtungen

2. Maßnahmen im Bereich der Aus- und Fortbildung

§ 11    Erhöhung des Frauenanteiles an den Maßnahmen der Aus- und

        Fortbildung

§ 12    Spezielle Maßnahmen für Dienstnehmerinnen der

        Verwendungs-/Entlohnungsgruppen C/c und D/d bzw. A3/v3 und

        A4/v4

§ 13    Basisausbildung

§ 14    Schulung von Führungskräften

§ 15    Vortragende und Unterrichtsmaterialien

3. Förderung des beruflichen Aufstieges

§ 16    Laufbahn- und Karriereplanung

§ 17    Besetzung von Führungspositionen

§ 18    Verbesserung der internen Information

4. Förderung des Wiedereinstiegs

§ 19    Information

§ 20    Gleitender Wiedereinstieg

§ 21    Spezielle Schulung der Wiedereinsteigerinnen

5. Maßnahmen zur Erhöhung der Frauenanteile in Kommissionen und

Beiräten

§ 22    Förderung der Mitarbeit von Frauen

6. In-Kraft-Treten

§ 23    In-Kraft-Treten

Anlage Zielvorgaben zur Erhöhung der Frauenanteile

Präambel

Das Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen bekennt sich zu einer aktiven Gleichbehandlungspolitik.

Schlagworte

Ausbildung, Laufbahnplanung

Gesetzesnummer

20002220

Dokumentnummer

NOR30002443

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