Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Gefahrenklassen-Verordnung
Typ
V
§/Artikel/Anlage
§ 1
Inkrafttretensdatum
01.07.2002
Außerkrafttretensdatum
Index
63/04 Bundesbedienstetenschutz
Text
§ 1.Paragraph eins,
Die unter den Geltungsbereich des Bundesbediensteten-Schutzgesetzes fallenden Dienststellen (Dienststellenteile) werden je nach den in diesen auftretenden Gefährdungen für die Gesundheit der Bediensteten (Gefährdungspotenzial) nach Maßgabe folgender Bestimmungen den Gefahrenklassen I bis III zugeordnet. Die unter den Geltungsbereich des Bundesbediensteten-Schutzgesetzes fallenden Dienststellen (Dienststellenteile) werden je nach den in diesen auftretenden Gefährdungen für die Gesundheit der Bediensteten (Gefährdungspotenzial) nach Maßgabe folgender Bestimmungen den Gefahrenklassen römisch eins bis römisch drei zugeordnet.
Zuletzt aktualisiert am
18.04.2016
Gesetzesnummer
20002058
Dokumentnummer
NOR40032259