Gefahrenklassen-Verordnung
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 239 aus 2002,
Paragraph eins
01.07.2002
Die unter den Geltungsbereich des Bundesbediensteten-Schutzgesetzes fallenden Dienststellen (Dienststellenteile) werden je nach den in diesen auftretenden Gefährdungen für die Gesundheit der Bediensteten (Gefährdungspotenzial) nach Maßgabe folgender Bestimmungen den Gefahrenklassen römisch eins bis römisch drei zugeordnet.