Kurztitel

Gefahrenklassen-Verordnung

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 239 aus 2002,

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph eins

Inkrafttretensdatum

01.07.2002

Text

Paragraph eins,

Die unter den Geltungsbereich des Bundesbediensteten-Schutzgesetzes fallenden Dienststellen (Dienststellenteile) werden je nach den in diesen auftretenden Gefährdungen für die Gesundheit der Bediensteten (Gefährdungspotenzial) nach Maßgabe folgender Bestimmungen den Gefahrenklassen römisch eins bis römisch drei zugeordnet.